Abhängig von den Ergebnissen dieser Berechnung ist der Bebauungsplan
anzupassen, um die nicht notwendige Einschränkungen der Baugrundstücke zu
beseitigen. Dazu könnte bereits jetzt der Änderungsbeschluss gefasst werden,
damit ein Planentwurf erstellt werden kann, sobald die Geruchsprognose vorliegt.
Der Änderungsbereich umfasst einen größeren Teil des bisherigen
Plangebiets und ist daher nicht einem einzelnen Grundstück oder einer einzelnen
Maßnahme zuzuordnen. Die Änderung ist im Rahmen einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung erforderlich. Die Kosten sind daher von der Stadt
Fürstenau zu tragen.
W a g e n e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst II |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Für den Bebauungsplan Nr. 24 „Gewerbegebiet Nördlich der Lingener Straße“ ist eine dritte Änderung zum Zweck der Berichtigung der textlichen Festsetzung in Bezug auf die Einschränkungen durch Geruchsimmissionen aufzustellen.
Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24.