Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen; 3. Änderung des B-Plans Nr. 24 "Gewerbegebiet Nördlich der Lingener Straße"
Vorlage
FB 5/016/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Bebauungsplan Nr. 24 enthält in dem der B214 zugewandten Baufenster die Festsetzung „eingeschränktes Gewerbegebiet“. Damit sind u. a. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude grundsätzlich ausgeschlossen, um Konflikte durch Geruchsimmissionen angrenzender Tierhaltungsbetriebe zu vermeiden. Zur Prüfung, ob diese Einschränkung noch immer erforderlich ist, wurde eine Prognoseberechnung zu den Geruchsimmissionen bei der Landwirtschaftskammer Bersenbrück beauftragt.

 

Abhängig von den Ergebnissen dieser Berechnung ist der Bebauungsplan anzupassen, um die nicht notwendige Einschränkungen der Baugrundstücke zu beseitigen. Dazu könnte bereits jetzt der Änderungsbeschluss gefasst werden, damit ein Planentwurf erstellt werden kann, sobald die Geruchsprognose vorliegt.

 

Der Änderungsbereich umfasst einen größeren Teil des bisherigen Plangebiets und ist daher nicht einem einzelnen Grundstück oder einer einzelnen Maßnahme zuzuordnen. Die Änderung ist im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung erforderlich. Die Kosten sind daher von der Stadt Fürstenau zu tragen.

 

 


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 24 „Gewerbegebiet Nördlich der Lingener Straße“ ist eine dritte Änderung zum Zweck der Berichtigung der textlichen Festsetzung in Bezug auf die Einschränkungen durch Geruchsimmissionen aufzustellen.

 

Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 24.