Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen; 2. Änderung des B-Plans Nr. 46 "SO IGS -Fürstenau - Erweiterung"
Vorlage
FB 5/014/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Rahmen der Umsetzung des Investitionskonzepts für die KiTas der Samtgemeinde Fürstenau hat der Rat der Samtgemeinde am 17.12.2020 beschlossen, dem Neubau der Katholischen Kindertagesstätte St. Katharina auf dem kirchlichen Grundstück westlich der Grundschule Fürstenau zuzustimmen. Die Stadt Fürstenau wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 46 „SO IGS Fürstenau-Erweiterung“ zu ändern, sobald es der Planungsstand zulässt.

 

Dazu wurden in den vergangenen Monaten intensive Abstimmungsgespräche mit der Kirchengemeinde St. Katharina als Trägerin der Einrichtung, der Einrichtungsleitung, dem Bistum sowie dem von der Kirche beauftragten Architekten Schröder und einem hinzugezogenen Verkehrsplaner geführt. In diesen Abstimmungen ging es auch wesentlich um die Erschließungssituation und Verkehrsführung zu der neuen Kindertagesstätte. Die angrenzende Bürgerschützenstraße ist Zubringer des gesamten Schulbusverkehrs zur IGS, der vor der GS Fürstenau auf den dortigen An- und Abreiseverkehr trifft. Gerade morgens, wenn sowohl die IGS wie auch die GS und das Kinderzentrum Schul- bzw. KiTa-Beginn haben, ist die verkehrliche Situation in diesem Bereich sehr angespannt. Nachdem verschiedene Varianten zur Steuerung der Verkehrsströme und Anordnung des ruhenden Verkehrs diskutiert wurden, wurde als einzig effektive Planvariante die Ableitung des Verkehrs zur neuen KiTa über die Straße Am Gültum und die Franz-Josef-Meurer-Straße identifiziert. Eine Kollision mit den Nutzungen im Reitsportzentrum gibt es nicht, da die beiden unterschiedlichen Einrichtungen zu unterschiedlichen Zeiten genutzt werden. Auf diese Weise wird der zusätzliche Verkehr schon vor der GS nach Norden geführt. Daraus ergibt sich auch die Stellung der neuen KiTa auf dem Grundstück. Die Ausrichtung der Parkflächen und Eingänge erfolgt somit nach Norden in Richtung Reitsportzentrum. Die Außenspielflächen der KiTa St. Katharina und Kinderzentrum Fürstenau sollten einander zugewandt sein.

 

Zudem ist im Norden des Plangebiets die Heizzentrale für die Fernwärmeversorgung verschiedener öffentlicher Gebäude in Fürstenau vorgesehen.

 

Eine Übersichtskarte des Plangebiets sowie ein vorläufiger Lageplan sind angefügt.

 

Das Plangebiet umfasst die Grundstück Gemarkung Fürstenau, Flur 7 Flurstücke 65/8 (610 qm), 65/16 (15.179 qm), 65/15 (1.800 qm), 65/12 (280 qm), 65/13 (148 qm) und hat eine Gesamtgröße von rd. 1,8 ha.

 


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Für den Bebauungsplan Nr. 46 „SO IGS Fürstenau-Erweiterung“ ist eine zweite Änderung zum Zweck der Errichtung einer Kindertagesstätte, einer Fernwärmeheizzentrale sowie erforderlicher Verkehrsanlagen und Versorgungseinrichtungen aufzustellen.

 

Das Plangebiet umfasst die Grundstück Gemarkung Fürstenau, Flur 7 Flurstücke 65/8 (610 qm), 65/16 (15.179 qm), 65/15 (1.800 qm), 65/12 (280 qm), 65/13 (148 qm) und hat eine Gesamtgröße von rd. 1,8 ha.