Die Freiwillige Feuerwehr einer Gemeinde wird nach den Bestimmungen des Nds. Brandschutzgesetzes (NBrandschG) von der Gemeindebrandmeisterin bzw. dem Gemeindebrandmeister geleitet. Sie bzw. er wird für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung beschließt der Rat der Gemeinde nach Anhörung der Kreisbrandmeisterin oder des Kreisbrandmeisters auf Vorschlag der Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Vorgeschlagen ist, wer die Mehrheit der Stimmen erhält. Hierzu wird auf die Bestimmungen des § 20 des NBrandSchG verwiesen.
Mit Ratsbeschlusses vom 26.02.2015 wurde Herr Reiner Berndsen mit Wirkung vom 08.08.2015 für die Dauer von sechs Jahren zum Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau ernannt. Die Amtszeit endet mit Ablauf des 07.08.2021.
In der Ortsbrandmeisterarbeitstagung am 07.07.2021 wird über die Neuwahl bzw. Wiederwahl des Gemeindebrandmeisters entschieden. Es wird davon ausgegangen, dass die Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers erfolgt. Weitere Kameraden haben sich bisher nicht zur Wahl gestellt. Die Stellungnahme des Kreisbandmeisters wird kurzfristig eingeholt.
F ö c k e |
M o o r m a n n |
T r ü t k e n |
Fachbereich 2 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Herr Reiner Berndsen wird für weitere sechs
Jahre in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Gemeindebrandmeister der
Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau ernannt.