Betreff
Außenbereichssatzung "Anten - Große Straße" in Berge, Gemeindeteil Anten - Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
BER/013/2021
Art
Beschlussvorlage Berge

Mit Beschluss des Rates vom 09.12.2020 wurde den Vorentwürfen der Planzeichnung und der Begründung zur Außenbereichssatzung „Anten – Große Straße“ in Berge, Gemeindeteil Anten zugestimmt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 15.02.2021 bis einschließlich 16.03.2021 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.01.2021 um Stellungnahme bis zum 16.03.2021 gebeten.

 

Die Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück), die Satzungsendfassung sowie die Begründung zur Außenbereichssatzung Anten – Große Straße“ sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

In den Sitzungen wird das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vorgestellt und eingehend erläutert.


(Brandt)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       Satzungsendfassung zur Außenbereichssatzung „Anten – Große Straße“ in Berge, Gemeindeteil Anten einschließlich Begründung

-       Abwägung der Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück)

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zugestimmt.

 

  1. Der Außenbereichssatzung „Anten – Große Straße“ in Berge, Gemeindeteil Anten einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gemäß § 34 Absatz 6 BauGB beschlossen.