In Ausführung des
obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom
15.02.2021 bis einschließlich 16.03.2021 statt. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.01.2021 um
Stellungnahme bis zum 16.03.2021 gebeten.
Die Abwägung der Anregungen und Bedenken der
beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Aufstellung
Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück), die Satzungsendfassung sowie
die Begründung zur Außenbereichssatzung Anten – Große Straße“ sind der
Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.
Auf Wunsch werden
die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
In den Sitzungen
wird das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der
Abwägungsvorschläge vorgestellt und eingehend erläutert.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Satzungsendfassung
zur Außenbereichssatzung „Anten – Große Straße“ in Berge, Gemeindeteil Anten
einschließlich Begründung
- Abwägung der
Anregungen und Bedenken der beteiligten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (Aufstellung Planungsbüro Dehling & Twisselmann,
Osnabrück)
Beschlussvorschlag:
- Den
dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB wird zugestimmt.
- Der
Außenbereichssatzung „Anten – Große Straße“ in Berge, Gemeindeteil Anten
einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2
BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gemäß § 34 Absatz 6 BauGB
beschlossen.