Die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau umfasst folgende Änderungsbereiche:
Mitgliedsgemeinde Stadt Fürstenau
41.1 Wohnbaufläche „Kollenpohl“
41.2 Kompensationsflächen im WSG Ohrte (Flächen 41.2.1 bis 41.2.5)
Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2006 (SG/SGA/05/2006, Pkt. N 17, S. 10) beschlossen, auf der Grundlage der Ergebnisse zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB den Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Erläuterungsbericht und Umweltbericht aufzustellen.
Auf der Grundlage des Entwurfes sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.
Der Entwurf zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde vorgelegt. In Ausführung des obigen Beschlusses fand die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.10.2006 bis einschließlich 13.11.2006 statt. Anregungen und Bedenken einzelner Bürger wurden in dieser Zeit nicht vorgebracht.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.10.2006 von der Durchführung der öffentlichen Auslegung unterrichtet und um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.
Das Ergebnis stellt sich wie folgt dar:
1. Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB:
1.1 Wasserverband Bersenbrück
vom 23.10.2006:
Beschlussvorschlag:
Es wurden keine die
Darstellungen betreffenden Anregungen vorgebracht.
Die Hauptwasserleitungen sind im Flächennutzungsplan der
Samtgemeinde Fürstenau bereits dargestellt. Dies trifft auch auf die
Wasserleitungen in der Haselünner Straße, Kranenpohlstraße, Ettenfelder Straße
und Konrad- Adenauer Straße zu, die den Änderungsbereich durchqueren bzw. in
seiner unmittelbaren Nähe verlaufen.
Die Abstimmung der
Erschließung des geplanten Baugebietes betrifft nicht die Regelungsebene des
Flächennutzungsplanes. Sie erfolgt in der nachfolgenden Erschließungs- und Ausführungsplanung.
Die Begründung wird unter Pkt. „Naturschutz und
Landschaftspflege“ redaktionell um den Hinweis ergänzt, dass die
Kompensationsflächen innerhalb des Wasserschutzgebietes Ohrte liegen und die
entsprechenden Verordnungen zu beachten sind (s. auch Stellungnahme Landkreis
Osnabrück Pkt. 5 „Grundwasserschutz“).
1.2 Landkreis
Osnabrück vom 01.11.2006:
Beschlussvorschlag:
1. Regional- und Bauleitplanung
(1) Auf der Seite 4 der Begründung ist unter Pkt. C
„Planunterlagen der Abschnitte“ bereits folgender Passus enthalten:
„Soweit die Darstellung von genehmigten Änderungen
den Bereich der 41. Änderung berührt, sind sie in die Planunterlagen Blatt
1 und 2 übernommen.“
Im
Zusammenhang mit den unter Pkt. B „Einordnung in das Verfahren“ (S. 3)
aufgeführten einzelnen Flächennutzungsplanänderungen mit Verfahrensstand ist
eindeutig dokumentiert, dass auf dem Blatt 1 die bestehende
Rechtssituation des wirksamen Flächennutzungsplanes dargestellt ist.
(2) Die Herstellung des geplanten Regenrückhaltebeckens
bedarf der vorherigen Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens gem. §§
119, 128 NWG.
Für die geplante Einleitung des Oberflächenwassers in das
Regenrückhaltebecken ist vor Beginn der Benutzung eine Erlaubnis gem. § 10 NWG
beim Landkreis Osnabrück, Untere Wasserbehörde, zu beantragen. Ebenfalls ist
der Nachweis gem. VV-BBauG vom 10.02.1983 – 14.17.3 – dritter Absatz – über die
schadlose Ableitung des Oberflächenwassers zu erbringen.
Mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Anlage
des Regenrückhaltebeckens ist davon auszugehen, dass unzulässige
Geruchsbeeinträchtigungen nicht entstehen, schadstoffbelastetes
Oberflächenwassser nicht eingetragen wird und somit keine Beeinträchtigung des
Schutzgutes Mensch erfolgen wird.
Eine
Ergänzung der Begründung halten wir deshalb nicht für erforderlich.
2. Brandschutz
keine Anregungen
3. Denkmalschutz
In der Begründung ist bereits unter dem Pkt.
„Denkmalschutz“ der Hinweis auf die Melde- und Sicherungspflicht von
archäologischen Bodenfunden enthalten.
4. Naturschutz und Wald
Der Hinweis, dass besonders geschützte Biotope gem. § 28a
NNatG weder im Änderungsbereich noch in den angrenzenden Flächen
vorhanden sind, ist bereits in der Begründung unter
Pkt. „Naturschutz und Landschaftspflege“ enthalten.
5. Grundwasserschutz
Die Begründung unter Pkt.
„Naturschutz und Landschaftspflege“ ist um folgenden Hinweis redaktionell zu ergänzen:
Die Flächen für Kompensationsmaßnahmen befinden sich in der
Schutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes Ohrte vom Wasserverband Bersenbrück.
Die mit Verordnungen vom 19.04.1988 sowie die mit Änderungsverordnungen vom
19.12.1988 und 13.12.2004 ergangenen Schutzbestimmungen sind zu beachten.
6. Wasserrecht und -wirtschaft
Die detaillierten Ausführungen zur Herstellung des
Regenrückhaltebeckens, Einleitung von Oberflächenwasser in das
Regenrückhaltebecken und zur erforderlichen Beseitigung des Grenzgrabens
betreffen nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplanes. Sie sind im
Rahmen der Erschließungs- und Ausführungsplanung zu berücksichtigen.
7. Gesundheitswesen
Die Begründungen zur 41. Flächennutzungsplanänderung und
zum Bebauungsplan Nr. 56 „Kollenpohl“ enthalten unter dem Pkt. „Technische
Erschließung“ bereits Aussagen zur ordnungsgemäßen öffentlichen
Trinkwasserversorgung, so dass eine Versorgung über einzelne Brunnen nicht
erforderlich ist.
Auf
die Erstellung von Trinkwasserbrunnen (Kleinanlage) auf den Baugrundstücken ist
zu verzichten.
1.3
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, vom 08.11.2006:
Beschlussvorschlag:
Die
Erdgasleitung einschließlich Schutzstreifen (Grünfläche) ist in der
Flächennutzungsplanänderung bereits dargestellt. Der Hinweis, dass der
Schutzstreifen von jeglicher Bebauung und von tiefwurzelndem Pflanzenbewuchs
freizuhalten ist, wird im Bebauungsplan Nr. 56 „Kollenpohl“ bzw. bei der
nachfolgenden Erschließungs- und Ausführungsplanung berücksichtigt.
2. Feststellungsbeschluss:
Der vorliegende Entwurf der 41. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich
Erläuterungsbericht und Umweltbericht wird unter Berücksichtigung der zum
Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.
(Kolosser) |
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(Selter) |
Fachdienst III |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Finanzielle Auswirkungen:
Für dieses Bauleitplanverfahren stehen Haushaltsmittel unter der Haushaltsstelle 01.6100.570000 im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 zur Verfügung.
(Weymann)
Fachdienst II