Das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Osnabrück hat als zuständiges Kommunalprüfungsamt den
Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 vorgelegt.
Vom RPA wurde festgestellt, dass gegen eine
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 keine Bedenken bestehen. Dies
betrifft den Feststellungsbeschluss, den Ergebnisverwendungsbeschluss und die
Entlastung des Bürgermeisters.
Der Jahresabschluss- und der Prüfungsbericht
2019 sind der Beschlussvorlage in digitaler Form beigefügt worden. Weitere
Ausführungen werden in den jeweiligen Sitzungen vorgetragen.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
- Jahresabschluss 2019
- Schlussbericht zum Jahresabschluss 2019
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat stellt den Jahresabschluss 2019 nach
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der vorliegenden Form fest. Der
Überschuss beim ordentlichen Ergebnis des Ergebnishaushaltes in Höhe von
153.945,42 € wird der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt. Der Überschuss beim außerordentlichen Ergebnis des
Ergebnishaushaltes in Höhe von 279.773,17 € wird der Überschussrücklage des
außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.
b) Gemäß § 129 NKomVG wird dem Bürgermeister
für den Jahresabschluss 2019 Entlastung erteilt.