Betreff
Förderanträge Ersatzbau Benedikt-Turnhalle
Vorlage
FB 1/010/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In 2020 sind für den Ersatzbau drei Förderanträge gestellt worden.

 

Anfang März 2021 ist mitgeteilt worden, dass die Samtgemeinde Fürstenau aus dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für eine Förderung in Höhe von 450.000 € vorgesehen ist. Nach dem Finanzierungsplan ist eine Umsetzung der Maßnahme für 2022 und 2023 vorgesehen worden.

 

Über das Amt für regionale Landesentwicklung Oldenburg ist ein Antrag nach dem Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ gestellt worden. Dieser Antrag ist zurückzuziehen, da lt. Förderrichtlinie eine Doppelförderung nicht vorgesehen ist.

 

Zum Landesprogramm zur Sanierung von Sportstätten ist ebenfalls ein Antrag gestellt worden. Die Umsetzung sollte lt. Finanzierungsplan in 2021 erfolgen. Dieses Programm hat keine Aussage zur Doppelförderung getroffen. Da das Bundesprogramm als mindestens aufzubringender Eigenanteil 10 % der förderfähigen Kosten angibt, empfiehlt das Ministerium, den Antrag zum Antragsstichtag März 2022 erneut zu stellen und für 2021 zurückzuziehen.

 

Bei geplanten Baukosten von 1 Mio. € und einem mindestens aufzubringenden Eigenanteil von 100.000 € sowie der zugesagten Förderung von 450.000 € könnten bis zu weitere 450.000 € über dieses Programm gefördert werden.


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag für das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ zurückzuziehen.

 

Der Antrag aus dem Landesprogramm zur Sanierung von Sportstätten soll für das Programmjahr 2022 aufrecht erhalten bleiben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Bisher sind für die Gesamtmaßnahme in 2020 bereits 575.000 € in der Ausgabe sowie 400.000 € in der Einnahme eingeplant worden.

Aufgrund der Förderung und dem im Antrag vorgesehenen Zeitplan werden in 2022 weitere 425.000 € in der Ausgabe sowie 50.000 € in der Einnahme eingeplant.

 

Mögliche zusätzliche Fördermittel werden erst im Haushalt des Folgejahres berücksichtigt.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I