Der Haushalt der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2021 ist in mehreren Sitzungen vorbereitend beraten worden, mit der Empfehlung an den Rat, den Haushalt in der vorliegenden Form zu beschließen.

 


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

a)  Die Haushaltssatzung der Gemeinde Bippen für das Haushaltsjahr 2021 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            2.619.700 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                2.588.700 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                     31.000 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              2.423.500 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             2.431.200 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                    230.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                   538.100 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                308.100 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 35.100 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                                -42.800 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    2.961.600 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   3.004.400 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 308.100 € festsetzt,

 

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 400.000 € festsetzt,

 

 

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

in § 6

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,

 

in § 7

die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 € festlegt,

 

         

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Bippen für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wird beschlossen.