Betreff
Haushaltsplanung und Haushaltssatzung 2021, sowie Investitionsprogramm 2020-2024
Vorlage
BER/005/2021
Art
Beschlussvorlage Berge

Der Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2021, sowie das Investitionsprogramm wurden in der digitalen Haushaltssitzung des Gemeinderates am 06.02.2021 vorgestellt und erläutert.

 

Hierbei wurde vereinbart, dass für die Beseitigung von Straßenschäden im Bereich „Hoher Esch" in Berge der Kostenansatz mit 70.000 € berücksichtigt werden sollte, um die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen mit vorzunehmen. Damit ergibt sich für das Jahr 2021 ein Fehlbetrag i. H. v. 56.600 €, der durch Überschüsse in den beiden Folgejahren und durch Rückgriff auf die Rücklage gedeckt ist.


(Brandt)

Bürgermeister

 

Anlagen

 

-       Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für 2021 + Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

a)  Die Haushaltssatzung der Gemeinde Berge für das Haushaltsjahr 2021 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

1.    im Ergebnishaushalt

 

1.1  die ordentlichen Erträge auf                                                            3.123.600 €

1.2. die ordentlichen Aufwendungen auf                                                3.180.200 €

 

1.3  die außerordentlichen Erträge auf                                                                 0 €

1.4  die außerordentlichen Aufwendungen auf                                                    0 €

 

1.5  Jahresergebnis                                                                                    -56.600 €

 

2.    im Finanzhaushalt

 

2.1  die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              2.949.800 €

2.2  die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf             3.040.400 €

 

2.3  die Einzahlungen für Investitionstätigkeit auf                                      88.000 €

2.4  die Auszahlungen für Investitionstätigkeit auf                                   401.000 €

 

2.5  die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                313.000 €

2.6  die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit auf                                 59.100 €

 

2.7  Finanzierungsmittelbestand                                                              -149.700 €

 

festsetzt,

 

 

Nachrichtlich:

- Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes                    3.350.800 €

- Gesamtbetrag der Auszahlungen des Finanzhaushaltes                   3.500.500 €

 

                                                                                                                                       

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) auf 313.000 € festsetzt,

 

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

 

in § 4

den Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 480.000 € festsetzt,

 

 

 

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festsetzt:

 

1.    Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)         360 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                   360 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer                                                                                     360 v.H.

 

 

in § 6

über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG als unerheblich gelten lässt, wenn sie 10.000 € nicht übersteigen,

 

in § 7

die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 200.000 € festlegt,

 

         

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.

 

 

b)  Das Investitionsprogramm der Gemeinde Berge für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wird beschlossen.