Betreff
Splittungsmaßnahmen der Gemeinde Berge im Jahr 2021 - Beteiligung am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
BER/003/2021
Art
Beschlussvorlage Berge

Seit 2017 wird eine gemeinsame Ausschreibung mit den Samtgemeinden Artland, Bersenbrück, Neuenkirchen und Fürstenau durchgeführt. Eine Änderung erfolgte allerdings ab 2018, wo sich nur noch die Samtgemeinde Neuenkirchen am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau beteiligt hat. Laut Aussage von Herrn Tegethoff (Samtgemeinde Fürstenau) organisieren sich die Samtgemeinden Artland und Bersenbrück seitdem eigenständig. Die diesjährige Ausschreibung wird federführend durch die Samtgemeinde Fürstenau organisiert und durchgeführt.

 

Im Jahr 2020 hat die Gemeinde Berge eine eigenständige Auftragsvergabe für die Splittungsmaßnahmen vorgenommen. Trotz der zeitnahen Ausschreibung und Festlegung des Umsetzungszeitraumes hat die beauftragte Firma die Arbeiten weitestgehend in Richtung Herbst verschoben.

 

Da keine Verbesserung der Arbeitsvorgänge sowie Kostenreduzierung gegenüber einer gemeinsamen Ausschreibung erzielt werden konnte, sondern vielmehr ein vermehrter Arbeitsaufwand (Rücksprachen, Kontrollen etc.) für die Gemeinde Berge entstanden ist, wird vorgeschlagen, dass sich die beteiligt. Der Vorteil liegt darin begründet, dass die Planungsschritte sowie die Umsetzungsphasen auch fachlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleitet und begutachtet werden können.


(Brandt)

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Berge beteiligt sich am Ausschreibungsverfahren der Samtgemeinde Fürstenau mit einem Betrag von 15.000 €.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2021 sind unter dem Produkt 541.10 – Unterhaltung und Instandsetzung der Gemeindestraßen notwendige Haushalstmittel veranschlagt worden, wovon zunächst ca. 15.000 € für Splittungsmaßnahmen vorgesehen sind.