Betreff
Hochwasserschutz Fürstenauer Mühlenbach
Vorlage
FB 6/011/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Das Hochwasserschutzkonzept für die Stadt Fürstenau sieht den städtischen Ausbau des Fürstenauer Mühlenbaches, ein Hochwasserrückhaltebecken und Maßnahmen am Fürstenauer Graben vor.

 

Die Stadt Fürstenau wird im südlichen Stadtgebiet vom Fürstenauer Mühlenbach (F.M.) durchflossen. Bei Hochwasserabflüssen werden Teile der Innenstadt von ausufernden Wassermengen überflutet. Hochwasserabflüsse werden durch ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB) im Oberlauf gedrosselt. Das HRB ist seit Oktober 2006 fertig gestellt. Das HRB kann das Bemessungshochwasser aufgrund der topographischen Gegebenheiten nicht vollständig aufnehmen. Um den Restabfluss ohne Ausuferungen abführen zu können, muss der Abflussquerschnitt des F.M. im Innenstadtgebiet vergrößert werden. Ein ca. 700 m langer Abschnitt ist bereits hochwassersicher ausgebaut worden (1995). Zur Vervollständigung des Hochwasserschutzes muss der ca. 1.600 m lange Restabschnitt hochwassersicher ausgebaut werden. Der Abflussquerschnitt des F.M. soll vergrößert werden. Im Einzelnen werden folgende Baumaßnahmen erforderlich: Bodenabtrag zur Vergrößerung des Abflussquerschnittes, Sohl- und Ufersicherungsmaßnahmen, Vergrößerung des Durchflussquerschnittes von Brücken. Für diese Maßnahmen werden Kosten in Höhe von 660.000,-- € veranschlagt.

 

Die Plangenehmigung durch den Landkreis Osnabrück zum hochwassersicheren Ausbau des F.M. für die restlichen Maßnahmen liegt für den 1. Ausbauabschnitt zwischen der Dresdener Straße und der Overbergstraße vor; für den 2. Bauabschnitt unterhalb der B 214 (Parkstraße) bis unterhalb des Bahndurchlasses ist noch eine Genehmigung zu beantragen. Dafür ist eine Genehmigungs-/Ausführungsplanung zu erarbeiten. Da der Rahmenentwurf für den Hochwasserschutz der Stadt Fürstenau durch das Ingenieurbüro Börjes & Partner erarbeitet wurde, sollte diese Planung durch das Büro weiter bearbeitet werden. Es ist für den gesamten Restausbau (1. und 2. Ausbauabschnitt) eine Ausführungsplanung zu erstellen. Für den 2. Bauabschnitt ist eine Genehmigungsplanung zu erstellen.

 

Da die Einplanungsphase für die Fördermittel Hochwasserschutz 2007 ff. Ende letzten Jahres ablief, wurde bereits im November ein entsprechender Förderantrag für die v. g. Maßnahme an den Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Cloppenburg gestellt. Per e-mail wurde dem Wasser- und Bodenverband/Stadt Fürstenau am 19.01.2007 mitgeteilt, dass voraussichtlich in diesem Jahr Fördermittel bis zur Höhe von 105.000,-- € bei einer 70 % Förderung  vom Land zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel für 2008 ff. sind noch nicht eingeplant, es wurde aber vom NLWKN um eine Verpflichtungsermächtigung für 2008 über 252.000,-- € gebeten und der Fehlbetrag aus diesem Jahr soll für 2009 vorgemerkt werden. Es wird gebeten, die Planungen entsprechend der Mittelbereitstellung anzupassen.

 

Damit die Hochwasserschutzmaßnahme Fürstenauer Mühlenbach nunmehr endgültig abgeschlossen werden kann, wird empfohlen, die v. g. restlichen Maßnahmen entsprechend der Bewilligung der Fördermittel durchzuführen.

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Vervollständigung des Hochwasserschutzes Fürstenauer Mühlenbach ist der ca. 1.600 m lange Restabschnitt im Stadtgebiet hochwassersicher auszubauen.
  2. Zur finanziellen Absicherung der Gesamtmaßnahme sind für das Haushaltsjahr 2007 150.000,-- € sowie Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Haushaltsjahre 2008 und 2009 über insgesamt 510.000,-- € im Haushalt der Stadt Fürstenau bereitzustellen.
  3. Das Ingenieurbüro Börjes, Westerstede, ist mit der Genehmigungs-/Ausführungsplanung zu beauftragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel für den weiteren Ausbau des Mühlenbaches stehen im Haushaltsplanentwurf 2007 nicht zur Verfügung. Zur finanziellen Absicherung der Gesamtmaßnahme wären zu veranschlagen:

 

Haushaltsjahr 2007                                         150.000 €

Landeszuweisung von 70 v.H. = 105.000 €

sowie

Verpflichtungsermächtigungen zu

Lasten der Haushaltsjahre 2008 und 2009

über insgesamt                                               510.000 €

                                    Landeszuweisungen von 70 v.H. = 357.000 €.

 

Der Stadtanteil (Eigenmittel) beläuft sich somit auf insgesamt 198.000 €.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II