In der Sitzung des Samtgemeinderates am 17.12.2020 (SG/SGR/04/2020, P. Ö 16) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2021 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Finanzen und strategische Entwicklung fällt u.a. folgendes Produkt:
- 611.10 – Steuern, allg. Zuweisungen,
allg. Umlagen Seite 146
Ergebnishaushalt:
Sachkonto 311100 – Schlüsselzuweisungen vom Land
Berechnungsgrundlage für die Schlüsselzuweisungen waren die voraussichtliche Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden 2021 und der vorläufige Grundbetrag von 1.180,50 €. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser um 18,19 € erhöht.
Sachkonto 313100 – Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land
Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises werden in Höhe von 339.700 € erwartet.
Sachkonto 318220 – Samtgemeindeumlage
Bei einem Hebesatz von 49 v.H. der Steuerkraftzahlen der Mitgliedsgemeinden beläuft sich die Samtgemeindeumlage auf 5.898.600 €.
Sachkonto 437210 – Kreisumlage
Als Grundlage für die Berechnung der Kreisumlage werden 90 % der erhaltenen Schlüsselzuweisungen herangezogen und mit dem Hebesatz der Kreisumlage (44 v.H.) multipliziert.
R i c h t e r |
M o o r m a n n |
T r ü t k e n |
Fachbereich 3 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei dem Produkt 611.10 sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2021 zu veranschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der in den letzten Wochen vorgenommenen Änderungen weist der Haushaltsplanentwurf 2021 im Ergebnishaushalt nunmehr einen Fehlbedarf aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich weiterhin eine Nettoneuverschuldung.
M o o r m a n n
Fachdienst I