Betreff
Haushalt 2021 - Finanzwirtschaft
Vorlage
FG 20/001/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2020 (St/StR/04/2020, P. Ö 11) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2021 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses fallen u.a. folgende Produkte:

 

 

  • 535.00 – Kombinierte Versorgung                                        Seite 97

 

Ergebnishaushalt:

 

Sachkonto 351101 – Konzessionsabgaben Strom

Sachkonto 351102 – Konzessionsabgaben Gas

Aufgrund der bis 2018 vorliegenden Abrechnungen und der Abschlagszahlungen konnte der Haushaltsansatz gegenüber 2020 bei den Konzessionsabgaben Strom um 20.000 € erhöht werden. Bei den Konzessionsabgaben Gas ergibt sich keine Veränderung.

 

 

  • 611.10 – Steuern, allg. Zuweisungen, all. Umlagen           Seite 99

 

Ergebnishaushalt:

 

Sachkonto 301100 – 301300 – Realsteuern

Die Ansätze wurden anhand der Sollfortschreibung kalkuliert. Bei einem Hebesatz von 360 v.H. verbleiben unter Berücksichtigung der Umlagen Netto-Einnahmen bei der Grundsteuer A von 10,10 %, bei der Grundsteuer B von 5,19 % und bei der Gewerbesteuer von 7,76 %.

 

Sachkonto 302100 – 302200 – Gemeinschaftssteuern

Nach der Steuerschätzung 2021 für die Nds. Kommunen werden gegenüber dem Vorjahresansatz beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Mehrerträge von 119.500 € und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 116.200 € erwartet.

 

Sachkonto 303100 – 303200 – Sonstige Gemeindesteuern

Grundlage für die Berechnung der Vergnügungssteuer waren die Erträge 2020 aufgrund der Vergnügungssteuersatzung.

Die Hundesteuer stellt im Vergleich zu den übrigen Steuerarten nur eine vergleichsweise kleine Position dar. Zu Beginn des Jahres waren 733 Hunde zur Hundesteuer veranlagt.

 

Sachkonto 434100 – Gewerbesteuerumlage

Der Hebesatz der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2021 beträgt lt. den Orientierungsdaten des Landes 35 v.H. des Gewerbesteuermessbetrages. Entsprechend des prognostizierten Gewerbesteueraufkommens ist 2021 mit einer Gewerbesteuerumlage in Höhe von 243.100 € zu rechnen.

 

Sachkonto 437210 – Kreisumlage

Sachkonto 437220 – Samtgemeindeumlage

Als Grundlage für die Berechnung der Kreis- und Samtgemeindeumlage wird die Steuerkraftmesszahl herangezogen und mit dem jeweiligen Hebesatz (Kreisumlage 44 v.H. / SG-Umlage 49 v.H.) multipliziert. Die Steuerkraftmesszahl errechnet sich aus den Messbeträgen der Real- und Gemeinschaftssteuern in der Zeit vom 01.10. des Vorvorjahres bis 30.09. des Vorjahres (Istaufkommen) multipliziert mit den vom Land vorgegebenen Nivellierungssätzen. Dabei war auch die im Dezember 2020 erhaltene Zuweisung zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen zu berücksichtigen.

Für die Umlagen wurden in den Vorjahren Rückstellungen in Höhe von insgesamt 368.100 € gebildet, die 2021 kassenwirksam werden. Dadurch ergibt sich eine Abweichung zwischen den Ansätzen der Umlagen im Ergebnishaushalt zu den Ansätzen im Finanzhaushalt (Sachkonto 737210 und 737220).

 

 

  • 612.10 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft                 Seite 101

 

Ergebnishaushalt:

 

Sachkonto 451700 – Zinsaufwendungen an Kreditinstitute

Durch die in den Jahren 2021 – 2024 eingeplanten Kreditaufnahmen erhöhen sich die Zinsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr. Da sich bei den Investitionen noch Änderungen ergeben haben, waren die Zinsen neu zu berechnen. Die Ansätze 2021 – 2022 können gegenüber dem Haushaltsplanentwurf vermindert werden. Die Ansätze 2023 – 2024 sind zu erhöhen. Für 2021 bedeutet dies geringere Aufwendungen in Höhe von -3.000 €.

 

Sachkonto 452100 – Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite

Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus konnte der Haushaltsansatz gegenüber 2020 um 5.000 € vermindert werden.

 


R i c h t e r

M o o r m a n n

T r ü t k e n

Fachbereich 3

Fachdienst I

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei den Produkten im Bereich Finanzwirtschaft (535.00, 611.10, 612.10) sind unter Berücksichtigung der Änderung beim Sachkonto 451700 im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau für das Jahr 2021 zu veranschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2021 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

M o o r m a n n

Fachdienst I