In der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2020 (St/StR/04/2020, P. Ö 11) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2021 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses fallen u.a. folgende Produkte:
- 535.00 – Kombinierte Versorgung Seite 97
Ergebnishaushalt:
Sachkonto 351101 – Konzessionsabgaben Strom
Sachkonto 351102 – Konzessionsabgaben Gas
Aufgrund der bis 2018 vorliegenden Abrechnungen und der Abschlagszahlungen konnte der Haushaltsansatz gegenüber 2020 bei den Konzessionsabgaben Strom um 20.000 € erhöht werden. Bei den Konzessionsabgaben Gas ergibt sich keine Veränderung.
- 611.10 – Steuern, allg. Zuweisungen,
all. Umlagen Seite 99
Ergebnishaushalt:
Sachkonto 301100 – 301300 – Realsteuern
Die Ansätze wurden anhand der Sollfortschreibung kalkuliert. Bei einem Hebesatz von 360 v.H. verbleiben unter Berücksichtigung der Umlagen Netto-Einnahmen bei der Grundsteuer A von 10,10 %, bei der Grundsteuer B von 5,19 % und bei der Gewerbesteuer von 7,76 %.
Sachkonto 302100 – 302200 – Gemeinschaftssteuern
Nach der Steuerschätzung 2021 für die Nds. Kommunen werden gegenüber dem Vorjahresansatz beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Mehrerträge von 119.500 € und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 116.200 € erwartet.
Sachkonto 303100 – 303200 – Sonstige Gemeindesteuern
Grundlage für die Berechnung der Vergnügungssteuer waren die Erträge 2020 aufgrund der Vergnügungssteuersatzung.
Die Hundesteuer stellt im Vergleich zu den übrigen Steuerarten nur eine vergleichsweise kleine Position dar. Zu Beginn des Jahres waren 733 Hunde zur Hundesteuer veranlagt.
Sachkonto 434100 – Gewerbesteuerumlage
Der Hebesatz der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2021 beträgt lt. den Orientierungsdaten des Landes 35 v.H. des Gewerbesteuermessbetrages. Entsprechend des prognostizierten Gewerbesteueraufkommens ist 2021 mit einer Gewerbesteuerumlage in Höhe von 243.100 € zu rechnen.
Sachkonto 437210 – Kreisumlage
Sachkonto 437220 – Samtgemeindeumlage
Als Grundlage für die Berechnung der Kreis- und Samtgemeindeumlage wird die Steuerkraftmesszahl herangezogen und mit dem jeweiligen Hebesatz (Kreisumlage 44 v.H. / SG-Umlage 49 v.H.) multipliziert. Die Steuerkraftmesszahl errechnet sich aus den Messbeträgen der Real- und Gemeinschaftssteuern in der Zeit vom 01.10. des Vorvorjahres bis 30.09. des Vorjahres (Istaufkommen) multipliziert mit den vom Land vorgegebenen Nivellierungssätzen. Dabei war auch die im Dezember 2020 erhaltene Zuweisung zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen zu berücksichtigen.
Für die Umlagen wurden in den Vorjahren Rückstellungen in Höhe von insgesamt 368.100 € gebildet, die 2021 kassenwirksam werden. Dadurch ergibt sich eine Abweichung zwischen den Ansätzen der Umlagen im Ergebnishaushalt zu den Ansätzen im Finanzhaushalt (Sachkonto 737210 und 737220).
- 612.10 – Sonstige allgemeine
Finanzwirtschaft Seite 101
Ergebnishaushalt:
Sachkonto 451700 – Zinsaufwendungen an Kreditinstitute
Durch die in den Jahren 2021 –
2024 eingeplanten Kreditaufnahmen erhöhen sich die Zinsaufwendungen gegenüber
dem Vorjahr. Da sich bei den Investitionen noch Änderungen ergeben haben, waren
die Zinsen neu zu berechnen. Die Ansätze 2021 – 2022 können gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf vermindert werden. Die Ansätze 2023 – 2024 sind zu
erhöhen. Für 2021 bedeutet dies
geringere Aufwendungen in Höhe von -3.000 €.
Sachkonto 452100 – Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite
Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus konnte der Haushaltsansatz gegenüber 2020 um 5.000 € vermindert werden.
R i c h t e r |
M o o r m a n n |
T r ü t k e n |
Fachbereich 3 |
Fachdienst I |
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei den Produkten im Bereich Finanzwirtschaft (535.00, 611.10, 612.10) sind unter Berücksichtigung der Änderung beim Sachkonto 451700 im Haushaltsplan der Stadt Fürstenau für das Jahr 2021 zu veranschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushaltsplanentwurf 2021 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.
M o o r m a n n
Fachdienst I