Die sich in den letzten Jahren abzeichnende bessere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Fürstenau mit steigenden Steuererträgen, erfreulichen Geburtenzahlen und einem positiven Wanderungssaldo soll weiter verstärkt werden.
Derzeit laufen verschiedene Projekte, die die Zukunftsfähigkeit der Stadt Fürstenau auf Dauer sicherstellen sollen. Die Stadtsanierung, die Ausweisung weiterer Baugebiete auch in den Ortsteilen, sowie die mögliche Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe sind wichtige Schritte auf diesem Weg. Den ortsansässigen Gewerbetreibenden sollen die bestmöglichen Entwicklungschancen geboten werden.
Diese Ziele der Stadt Fürstenau werden derzeit an verschiedenen Stellen in der Verwaltung verfolgt. Zusätzlich wird durch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Osnabrück (WIGOS) und mit der Osnabrücker Landentwicklungsgesellschaft mbH (oleg) der Fach- und Sachverstand leistungsfähiger kommunaler Wirtschaftsförderer für Fürstenau genutzt.
Politischer Wunsch beider Gruppen im Stadtrat ist es, die Wirtschaftsförderung für die Stadt Fürstenau zu bündeln, um auf die Anliegen und Bedürfnisse der Wirtschaft noch besser eingehen zu können.
Das oberste Ziel der Wirtschaftsförderung ist es, dabei zu unterstützen, dass die Wirtschaftskraft am Standort Fürstenau gestärkt wird, vorhandene Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden.
Die Stadt Fürstenau profitiert davon, wenn Unternehmen hier ihren Sitz haben oder sich neue Firmen ansiedeln. Denn Firmen schaffen und sichern einerseits Arbeitsplätze für die hier lebenden Bewohnerinnen und Bewohner, andererseits generieren sie Steuereinnahmen für die Stadt und tragen so zur wirtschaftlichen Entwicklung des Standortes Stadt Fürstenau bei. Die Wirtschaftspolitik soll also in Verbindung mit der Bundes-, Landes und Kreispolitik darauf abzielen, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die Unternehmen vom Standort Fürstenau überzeugen und sie dort halten. Den Auftrag, diese Ziele aus der Politik in die Praxis umzusetzen, koordiniert und soll ein Wirtschaftsförderer ausführen.
Aufgrund der Größe der Stadt Fürstenau ist es sinnvoll, die Wirtschaftsförderung als Teil der Verwaltung zu implementieren. Angedacht ist, die Aufgabe im Rahmen einer Stabstelle direkt dem Samtgemeindebürgermeister in seiner Funktion als Stadtdirektor zuzuordnen.
Das Tätigkeitsprofil des Wirtschaftsförderers umfasst dabei die folgenden Aufgaben:
Ø Vermarktung und
Vermittlung von Gewerbeflächen und Immobilien in Zusammenarbeit mit der Osnabrücker
Land-EntwicklungsGmbH
Hier
geht es vorrangig um eine Mittlerfunktion, um Anfragen zur gewerblichen
Ansiedlung aufzunehmen und die notwendigen Informationen aus allen Bereichen
der Verwaltung zu bündeln und in enger Zusammenarbeit mit den Experten der oleg
auszuloten.
Ø Standortberatung und
–analyse in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreis Osnabrück
Die
Pflege und Fortführung eines Leerstandsmanagements (inkl. Prophylaxe) sowie das
Mitwirken bei der Erstellung und Aktualisierung relevanter Konzepte im
Interesse der Wirtschaftsförderung sind hier an erster Stelle zu nennen.
Ø Bestandspflege
Ein
guter Kontakt zur örtlichen Wirtschaft ist wichtig, damit Informationen über
Bedarfe der Unternehmen von der Stadt Fürstenau zeitnah in der Bauleitplanung
sowie bei Konzepten und Maßnahmen berücksichtigt werden können.
Ø Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Neben der
Betreuung der Homepage soll die positive Darstellung der Stadt Fürstenau in den
Printmedien aber auch in den sozialen Netzwerken gestaltet werden.
Ø Tourismus
Tagestouristen
aber auch Übernachtungsgäste kommen regelmäßig nach Fürstenau. Die Förderung
und Entwicklung von touristisch relevanter Infrastruktur, die Initiierung von
Maßnahmen zur Gästewerbung ist von hoher Relevanz für die Wirtschaft.
Der
Breitbandausbau als wichtiger Standortfaktor soll federführend auf dieser
Stelle begleitet werden. Daneben sind im
allgemeinen Aufgabenbereich noch die Mitarbeit in Arbeitskreisen, die
Geschäftsführung des Stadtmarketingvereins sowie die Steuerungsunterstützung
der Verwaltungsführung angedacht.
Die aufgezeigten Aufgaben
werden an verschiedenen Stellen der Verwaltung mit unterschiedlicher Intensität
wahrgenommen. Eine Bündelung an einer Stelle kann nur sukzessive erfolgen.
Daher wird vorgeschlagen, die Aufgabe Wirtschaftsförderung für die Stadt
Fürstenau mit den aufgezeigten Arbeitsvorgängen zunächst mit einer 3/4 Stelle
einzurichten, wobei das letzte Viertel der Stelle im Aufgabenbereich der
Samtgemeinde eingesetzt wird.
Sollte sich im Rahmen der
Evaluation herausstellen, dass die Aufgabenverteilung verschoben werden muss,
ist dann ggfs. auch eine Stellenaufstockung im Bereich Wirtschaftsförderung
über eine Zuarbeit durch eine weitere Verwaltungskraft z.B. aus dem
Tourismusbereich angedacht.
Im Innenverhältnis zwischen
Stadt und Samtgemeinde werden zunächst die Kosten für eine 3/4 Stelle
verrechnet. Ergänzend zu den Personalmitteln sind Sachmittel für die
Wirtschaftsförderung bereitzustellen.
M o o r m a n n |
W a g e n e r |
T r ü t k e n |
Fachdienst I |
Fachdienst II |
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt
gemeinsam mit der Samtgemeinde eine Stabstelle mit dem Schwerpunkt
Wirtschaftsförderung der Stadt Fürstenau einzurichten. Im Innenverhältnis
zwischen Stadt und Samtgemeinde werden zunächst die Kosten für eine 3/4 Stelle
verrechnet. Ergänzend zu den Personalmitteln sind Sachmittel für die
Wirtschaftsförderung bereitzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme:
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Kostenträger / Kostenstelle /
Konto:
Investitions-Nr.:
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr zur Verfügung.
Den erforderlichen Mitteln stehen
Einzahlungen/Erlöse zur Deckung
gegenüber in Höhe von €
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr nicht zur Verfügung
und müssen außer-/überplanmäßig
bereitgestellt werden (Ausführungen zur
Deckung sind der
Begründung zu entnehmen).
III.
Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:
Der Betrag ist jährlich wiederkehrend
einzuplanen
Die Gesamtkosten von € beziehen sich auf die Jahre
Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von
€
Durch die Maßnahme werden jährliche Erträge
erwartet in Höhe von €
M o o r m a n n
Fachdienst I