Betreff
Wirtschaftsförderung in der Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 1/003/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die sich in den letzten Jahren abzeichnende bessere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Fürstenau mit steigenden Steuererträgen, erfreulichen Geburtenzahlen und einem positiven Wanderungssaldo soll weiter verstärkt werden.

 

Derzeit laufen verschiedene Projekte, die die Zukunftsfähigkeit der Stadt Fürstenau auf Dauer sicherstellen sollen. Die Stadtsanierung, die Ausweisung weiterer Baugebiete auch in den Ortsteilen, sowie die mögliche Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe sind wichtige Schritte auf diesem Weg. Den ortsansässigen Gewerbetreibenden sollen die bestmöglichen Entwicklungschancen geboten werden.

 

Diese Ziele der Stadt Fürstenau werden derzeit an verschiedenen Stellen in der Verwaltung verfolgt. Zusätzlich wird durch die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Osnabrück (WIGOS) und mit der Osnabrücker Landentwicklungsgesellschaft mbH (oleg) der Fach- und Sachverstand leistungsfähiger kommunaler Wirtschaftsförderer für Fürstenau genutzt.

 

Politischer Wunsch beider Gruppen im Stadtrat ist es, die Wirtschaftsförderung für die Stadt Fürstenau zu bündeln, um auf die Anliegen und Bedürfnisse der Wirtschaft noch besser eingehen zu können.

 

Das oberste Ziel der Wirtschaftsförderung ist es, dabei zu unterstützen, dass die Wirtschaftskraft am Standort Fürstenau gestärkt wird, vorhandene Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen werden.

 

Die Stadt Fürstenau profitiert davon, wenn Unternehmen hier ihren Sitz haben oder sich neue Firmen ansiedeln. Denn Firmen schaffen und sichern einerseits Arbeitsplätze für die hier lebenden Bewohnerinnen und Bewohner, andererseits generieren sie Steuereinnahmen für die Stadt und tragen so zur wirtschaftlichen Entwicklung des Standortes Stadt Fürstenau bei. Die Wirtschaftspolitik soll also in Verbindung mit der Bundes-, Landes und Kreispolitik darauf abzielen, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die Unternehmen vom Standort Fürstenau überzeugen und sie dort halten. Den Auftrag, diese Ziele aus der Politik in die Praxis umzusetzen, koordiniert und soll ein Wirtschaftsförderer ausführen.

Aufgrund der Größe der Stadt Fürstenau ist es sinnvoll, die Wirtschaftsförderung als Teil der Verwaltung zu implementieren. Angedacht ist, die Aufgabe im Rahmen einer Stabstelle direkt dem Samtgemeindebürgermeister in seiner Funktion als Stadtdirektor zuzuordnen.

 

Das Tätigkeitsprofil des Wirtschaftsförderers umfasst dabei die folgenden Aufgaben:

 

Ø  Vermarktung und Vermittlung von Gewerbeflächen und Immobilien in Zusammenarbeit mit der Osnabrücker Land-EntwicklungsGmbH

Hier geht es vorrangig um eine Mittlerfunktion, um Anfragen zur gewerblichen Ansiedlung aufzunehmen und die notwendigen Informationen aus allen Bereichen der Verwaltung zu bündeln und in enger Zusammenarbeit mit den Experten der oleg auszuloten.

Ø  Standortberatung und –analyse in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des Landkreis Osnabrück

Die Pflege und Fortführung eines Leerstandsmanagements (inkl. Prophylaxe) sowie das Mitwirken bei der Erstellung und Aktualisierung relevanter Konzepte im Interesse der Wirtschaftsförderung sind hier an erster Stelle zu nennen. 

Ø  Bestandspflege

Ein guter Kontakt zur örtlichen Wirtschaft ist wichtig, damit Informationen über Bedarfe der Unternehmen von der Stadt Fürstenau zeitnah in der Bauleitplanung sowie bei Konzepten und Maßnahmen berücksichtigt werden können.

Ø  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Neben der Betreuung der Homepage soll die positive Darstellung der Stadt Fürstenau in den Printmedien aber auch in den sozialen Netzwerken gestaltet werden.

Ø  Tourismus

Tagestouristen aber auch Übernachtungsgäste kommen regelmäßig nach Fürstenau. Die Förderung und Entwicklung von touristisch relevanter Infrastruktur, die Initiierung von Maßnahmen zur Gästewerbung ist von hoher Relevanz für die Wirtschaft.

 

 

Der Breitbandausbau als wichtiger Standortfaktor soll federführend auf dieser Stelle begleitet werden. Daneben sind im allgemeinen Aufgabenbereich noch die Mitarbeit in Arbeitskreisen, die Geschäftsführung des Stadtmarketingvereins sowie die Steuerungsunterstützung der Verwaltungsführung angedacht.

 

Die aufgezeigten Aufgaben werden an verschiedenen Stellen der Verwaltung mit unterschiedlicher Intensität wahrgenommen. Eine Bündelung an einer Stelle kann nur sukzessive erfolgen. Daher wird vorgeschlagen, die Aufgabe Wirtschaftsförderung für die Stadt Fürstenau mit den aufgezeigten Arbeitsvorgängen zunächst mit einer 3/4 Stelle einzurichten, wobei das letzte Viertel der Stelle im Aufgabenbereich der Samtgemeinde eingesetzt wird. 

Sollte sich im Rahmen der Evaluation herausstellen, dass die Aufgabenverteilung verschoben werden muss, ist dann ggfs. auch eine Stellenaufstockung im Bereich Wirtschaftsförderung über eine Zuarbeit durch eine weitere Verwaltungskraft z.B. aus dem Tourismusbereich angedacht.

 

Im Innenverhältnis zwischen Stadt und Samtgemeinde werden zunächst die Kosten für eine 3/4 Stelle verrechnet. Ergänzend zu den Personalmitteln sind Sachmittel für die Wirtschaftsförderung bereitzustellen.


M o o r m a n n

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachdienst I

Fachdienst II

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit der Samtgemeinde eine Stabstelle mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsförderung der Stadt Fürstenau einzurichten. Im Innenverhältnis zwischen Stadt und Samtgemeinde werden zunächst die Kosten für eine 3/4 Stelle verrechnet. Ergänzend zu den Personalmitteln sind Sachmittel für die Wirtschaftsförderung bereitzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme:

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen:   

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto:

Investitions-Nr.:

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung

     gegenüber in Höhe von   

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung

     und müssen außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur

     Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:

 Der Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 Die Gesamtkosten von    € beziehen sich auf die Jahre

 Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von     

 Durch die Maßnahme werden jährliche Erträge erwartet in Höhe von     

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I