Betreff
Haushalt 2021 - Tageseinrichtungen für Kinder und Familienservicebüro
Vorlage
FB 4/001/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 17.12.2020 (SG/SGR/04/2020/P.Ö16) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2021 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fällt u.a. folgendes Produkt:

 

  • 365.00 – Tageseinrichtungen für Kinder                    Seiten   67 –   70
  • 361.00 – Familienservicebüro                                    Seiten 107 – 109

 

Ergebnishaushalt

 

365.00 – Tageseinrichtungen für Kinder Die Anzahl betreuter Kinder sowohl im U3- wie im Ü3-Bereich nimmt weiter zu, wodurch auch die Zuschüsse an Kindertagesstätten weiter steigen.

KiTas Fürstenau - Anzahl der betreuten Kinder / Gruppen

Vor-/Nachmittags

Ganztags

Krippe

gesamt

 

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

Kinder

Gruppen

2011

313

18

93

1

12

1

418

20

2012

290

16

103

3

30

2

423

21

2013

313

15

110

4

34

3

457

22

2014

300

16

117

5

53

3

470

24

2015

303

16

91

4

53

4

447

24

2016

301

15

113

5

57

4

471

24

2017

328

16

115

5

67

5

510

26

2018

325

16

129

6

88

6

542

28

2019

342

17

123

6

89

6

554

29

2020

378

18

129

6

90

6

597

29

 

Anzahl der betreuten Kinder

 

Sachkonto 31802 Zuschüsse an Kindergärten

Die Kostenbeteiligung des Landkreises wurde wie bekannt in 2017 umgestellt und effektiv eine höhere Bezuschussung der Kindertagesbetreuung erreicht. Dabei wurde allerdings sukzessiv die Erstattung des Aufwands der Tagespflege nach realen Kosten aufgegeben und eine pauschale Bezuschussung der Kommunen nach der Anzahl der gemeldeten Kinder im Alter von 0 – 13 vorgenommen. Die Zuschüsse des Landkreises werden also seit 2017 im Verhältnis der Gesamtkosten auf die Bereiche Tageseinrichtungen für Kinder und Familienservicebüro aufgeteilt.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege befindet sich derzeit in Abstimmung zwischen den Kommunen und dem Landkreis. Die Höhe der Kostenbeteiligung für 2021 steht daher noch nicht fest. Es wird jedoch von einer grundsätzlich höheren Beteiligung ausgegangen, so dass für 2021 mit einem Zuschuss von 1.546.100 € kalkuliert wird, der zu 1.292.800 € auf die Kindertageseinrichtungen entfällt. Eine Ergebnisverbesserung aufgrund eines höheren Zuschusses ist jedoch möglich. Die Kostenentwicklung stellt sich wie folgt dar

 

Kostenentwicklung im Produkt 365.00 Tageseinrichtungen für Kinder

 

Zuschüsse an KiTas

Zuschuss LKOS

Defizit

2011

1.168.000 €

 

1.168.000 €

2012

1.385.800 €

 

1.385.800 €

2013

1.468.800 €

20.200 €

1.448.600 €

2014

1.569.800 €

42.400 €

1.527.400 €

2015

1.698.600 €

81.200 €

1.617.400 €

2016

1.824.800 €

91.000 €

1.733.800 €

2017

1.990.900 €

1.024.600 €

966.300 €

2018

2.463.500 €

1.111.500 €

1.352.000 €

2019

2.750.900 €

1.122.800 €

1.628.100 €

2020

3.003.600 €

1.093.800 €

1.909.800 €

2021

3.205.600 €

1.292.800 €

1.912.800 €

 

 

 

 

361.00 – Familienservicebüro Durch die Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen erfolgt wie oben beschrieben keine Abrechnung der tatsächlichen Pflegekosten mehr, sondern wird eine pauschalierte Zuweisung gezahlt.

 

Sachkonto 314201 Zuweisung von Gemeinden   sind 253.300 € und im

Sachkonto 433105 Pflegegeld                               sind 705.000 € vorgesehen.

 

Die Defizitentwicklung in der Tagespflege von 2018 bis 2023 stellt sich wie folgt dar:

 

Pflegegelder

Zuschuss LKOS

Defizit

2018

627.243 €

290.905 €

336.338 €

2019

730.000 €

284.800 €

445.200 €

2020

715.000 €

262.900 €

452.100 €

2021

705.000 €

253.300 €

451.700 €

 

 

Investitionen

 

Für die Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte St. Georg um eine Krippengruppe sind in 2020 100 T€ und in 2021 weitere 550 T€ vorgesehen. Es wird mit einer Landeszuwendung in Höhe von 180 T€ gerechnet.

 

Die Erweiterung des Kinderzentrums Fürstenau wurde mit 399 T€ veranschlagt. Auch hier sind Fördermittel von 180 T€ eingeplant.

 

Für den Umbau und die Erweiterung der KiTa Bippen sind 500 T€ vorgesehen.

 

Für das Familienservicebüro sind keine investiven Maßnahmen vorgesehen.

 

 

 


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltplanentwurf 2021 im Fachbereich Bildung, Kultur, Sport und Soziales bei dem Produkt Tageseinrichtungen für Kinder (365.00) und Familienservice (361.00) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2021 zu veranschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2021 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I