Betreff
Haushalt 2021 - Sonstige schulische Aufgaben, Musikschulen, Volkshochschulen und Büchereien
Vorlage
FG 40/005/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 17.12.2020 (SG/SGR/04/2020/P.Ö16) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2021 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fallen u.a. folgende Produkte:

 

·       243.00 – Sonstige schulische Aufgaben                    Seiten 89 bis 92

·       263.10 – Musikschulen                                               Seiten 93 bis 94

·       271.10 – Volkshochschulen                                       Seiten 95 bis 96

·       272.10 – Büchereien                                                  Seiten 97 bis 98

 

 

Ergebnishaushalt

 

Es ergibt sich eine wesentliche Veränderung bei folgendem Sachkonto:

 

Produkt 243.00, Sachkonto 422201 – Erwerb geringw. Verm.Gegenstände

Bis zum 31.12.2020 wurden Anschaffungen von Vermögensgegenständen mit einem Nettoanschaffungswert ab 150,01 € im Finanzhaushalt verbucht. Seit dem 01.01.2021 werden Beschaffungen erst ab einem Wert von 1.000,01 € im Finanzhaushalt gebucht. Der Ansatz soll daher von 30.000 € auf 50.000 € auch im Hinblick auf die weiter fortschreitende Digitalisierung erhöht werden.

 

Investitionen

 

Aufgrund zunehmender Investitionen im digitalen Bereich wird vorgeschlagen, den Ansatz für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen (ISG-243-01) von 30.000 € auf 54.500 € zu erhöhen.

 


K l a u s i n g

Wagener

T r ü t k e n

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei den Produkten Sonstige schulische Aufgaben (243.00), Musikschulen (263.10), Volkshochschulen (271.10) und Büchereien (272.10) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2021 zu veranschlagen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2021 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I