In der Sitzung des Samtgemeinderates am 17.12.2020 (SG/SGR/04/2020/P.Ö16) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2021 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fallen u.a. folgende Produkte:
· 243.00 – Sonstige schulische Aufgaben Seiten 89 bis 92
· 263.10 – Musikschulen Seiten 93 bis 94
· 271.10 – Volkshochschulen Seiten 95 bis 96
· 272.10 – Büchereien Seiten 97 bis 98
Ergebnishaushalt
Es ergibt sich eine wesentliche Veränderung bei folgendem Sachkonto:
Produkt 243.00, Sachkonto 422201 – Erwerb geringw. Verm.Gegenstände
Bis zum 31.12.2020 wurden Anschaffungen von Vermögensgegenständen mit einem Nettoanschaffungswert ab 150,01 € im Finanzhaushalt verbucht. Seit dem 01.01.2021 werden Beschaffungen erst ab einem Wert von 1.000,01 € im Finanzhaushalt gebucht. Der Ansatz soll daher von 30.000 € auf 50.000 € auch im Hinblick auf die weiter fortschreitende Digitalisierung erhöht werden.
Investitionen
Aufgrund zunehmender Investitionen im digitalen Bereich wird vorgeschlagen, den Ansatz für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen (ISG-243-01) von 30.000 € auf 54.500 € zu erhöhen.
K l a u s i n g |
Wagener |
T r ü t k e n |
Fachbereich 4 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei den Produkten Sonstige schulische Aufgaben (243.00), Musikschulen (263.10), Volkshochschulen (271.10) und Büchereien (272.10) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2021 zu veranschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushaltsplanentwurf 2021 weist im Ergebnishaushalt einen
Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.
M o o r m a n n
Fachdienst I