Betreff
Haushalt 2021 - Oberschulen
Vorlage
FG 40/003/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 17.12.2020 (SG/SGR/04/2020/P.Ö16) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2021 vorgestellt. In den Zuständigkeitsbereich des Familien- und Bildungsausschusses fällt u.a. folgendes Produkt:

 

  • 211.10 – Oberschulen                        Seiten 79 – 82

 

Ergebnishaushalt

 

Bis zum 31.12.2020 wurden Anschaffungen von Vermögensgegenständen mit einem Nettoanschaffungswert ab 150,01 € im Finanzhaushalt verbucht. Seit dem 01.01.2021 werden Beschaffungen erst ab einem Wert von 1.000,01 € im Finanzhaushalt gebucht.

Daher erfolgt für das Jahr 2021 eine Neufestsetzung der Schulbudgets. Jede Schule erhält nach der neuen Berechnung aber mindestens das Schulbudget, was sich auch nach der alten Berechnungsform ergeben hätte. In der Regel ergeben sich sogar geringfügige Erhöhungen des Gesamtbetrages. Es werden lediglich Mittel vom Finanz- in den Ergebnishaushalt verschoben.

Die Aufteilung des Schulbudgets für die OBS Berge ergibt sich aus der anliegenden Aufstellung.

 

Außerdem ergeben sich folgende wesentliche Veränderungen:

 

Sachkonto 422201 – Erwerb geringw. Vermögensgegenstände bis 150 € o. USt.

Im HH-Jahr 2020 wurden 5.000 € für die neue Bestuhlung der Aula eingeplant. Die Stühle wurden komplett angeschafft, so dass hierfür keine weiteren Mittel erforderlich sind.

 

Sachkonto 427114 – Schulkinderspeisung

Der Essenspreis wurde vom Anbieter geringfügig erhöht. Dadurch ergeben sich die Mehrausgaben.

 

Investitionen

 

Für den Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur sind sowohl auf der Einnahme- als auch der Ausgabeseite 151.500 € eingeplant.


K l a u s i n g

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Mittel aus dem Haushaltsplanentwurf bei dem Produkt Oberschulen (216.10) sind ohne weitere Änderungen im Haushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Jahr 2021 zu veranschlagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2021 weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss aus. Im Finanzhaushalt ergibt sich eine Nettoneuverschuldung.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I