Betreff
Abwasserbeseitigung im Bereich der Siedlung Im Felde/Strickamp in Bippen-Vechtel
Vorlage
FB 5/008/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Aufgrund der Ankündigung von Überprüfungen der privaten Kleinkläranlagen im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau durch den Landkreis Osnabrück als Untere Wasserbehörde haben einige Anlieger der Siedlung in Vechtel angefragt, ob die Möglichkeit besteht, die Grundstücke in diesem Bereich an die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen.

 

Am 31.05.2006 fand wegen des regen Interesses eine allgemeine Informationsveranstaltung zur zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigung in der Gaststätte Voß in Vechtel statt. In dieser Versammlung wurde unter anderem von der Samtgemeindeverwaltung aufgezeigt, dass grundsätzlich technisch die Möglichkeit besteht, die Siedlung Im Felde/ Strickamp insgesamt im  Freigefälle zu kanalisieren und das Abwasser mittels eine Pumpenanlage in die rd. 800 Meter von der Siedlung entfernte bestehende Kanalisation bei der Firma Stöckel einzuleiten. Die Interessenten wurden darauf hingewiesen, dass mit der Herstellung von Kanalanschlüssen für die Grundstücke Beiträge nach der Abwasserbeseitigungssatzung der Samtgemeinde Fürstenau zu erheben wären.

 

Für den Bereich der Siedlung Vechtel ist nach dem Abwasserbeseitigungskonzept der Samtgemeinde Fürstenau vom 01.01.1999 zurzeit eine dezentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen.

 

Inzwischen liegen für 20 der 24 mittels Freigefälleleitung kanalisierbaren bebauten Grundstücke verbindliche Anträge auf Kanalanschluss vor. Vier Grundstückseigentümer wünschen keinen Anschluss ihrer Grundstücke; zwei Grundstücke sind zurzeit noch unbebaut (siehe Anlage).

 

Nach unverbindlicher Kostenschätzung durch das Ingenieurbüro Hunold lägen die Kosten für die Herstellung der Haupt- und Druckrohrleitung einschließlich der erforderlichen Hausanschlussleitungen mit Revisionsschächten für die 20 Grundstücke bei rund 160.900,00 €. Genaue Kosten können nur auf der Grundlage einer Entwurfsplanung ermittelt werden.

 

Den Herstellungskosten stünden Beitragseinnahmen in Höhe von 55.123,78 € gegenüber. Damit wäre ein Betrag von rd. 105.800,00 € nicht durch die Beitragseinnahmen gedeckt.


(Söhnchen)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Abweichend von dem Abwasserbeseitigungskonzept der Samtgemeinde Fürstenau vom 01.01.1999 soll im Bereich der Siedlung Im Felde/Strickamp in Bippen-Vechtel die Abwasserbeseitigung zentral erfolgen.

 

  1. Das Ingenieurbüro Hunold, Fürstenau, wird mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Kanalbauarbeiten beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Maßnahme sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes enthalten.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II