Aktuell
richtet sich die Samtgemeinde Fürstenau nach den Empfehlungen des Nds. Kultusministers
bzw. denen des Umweltbundesamtes. Hier sollen mobile Luftreinigungsgeräte nur
im Ausnahmefall als zusätzliche Unterstützung eingesetzt werden. Eine ähnliche
Einschätzung liegt ebenfalls durch die kommunalen Spitzenverbände vor.
Momentan
erfolgt die Lüftung in den Kinder- und Jugendeinrichtungen der Samtgemeinde
Fürstenau wie folgt:
Die
IGS Fürstenau ist mit einer raumlufttechnischen Anlage ausgestattet, die
größtenteils die innenliegenden Räume und Flure versorgt. Im Regelbetrieb läuft
die Anlage mit der Umwälzung der Umluft, um eine Wärmerückgewinnung zu
generieren. Seit September 2020 ist die Lüftungsanlage auf eine reine
Frischluftzufuhr umgerüstet Zuvor war die Anlage größtenteils komplett
ausgestellt. Die außenliegenden Räume der IGS werden über die Fenster gelüftet.
Die
weiteren Schulen/ Kindertagesstätten/ Kinder- und Jugendeinrichtungen in
Trägerschaft der Samtgemeinde Fürstenau verfügen größtenteils über keine
raumlufttechnischen Anlagen. Hier erfolgt die Lüftung nach dem Punkt 2 der
Rangfolge der Bundes- und Landesempfehlungen. Es wird über die Fenster
gelüftet. Dem Bauamt sind keine defekten Fenster bekannt. Die Nutzer und
Hausmeister sind angehalten, solche Mängel sofort zu melden, damit unverzüglich
Abhilfe geschaffen werden kann.
Darüber hinaus sollen Schulen über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie“ mittels eines Budgets individuelle Einschränkungen durch die Corona-Pandemie selber beheben können.
K a m o t z k e |
K o l o s s e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 6 |
Fachdienst III |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Lüftung in den Kinder- und Jugendeinrichtungen erfolgt weiterhin auf Grundlage der Empfehlungen des Nds. Kultusministeriums bzw. des Umweltbundesamtes. Es werden keine mobilen Lüftungsgeräte durch die Samtgemeinde angeschafft.