Betreff
Antrag der FDP: Installation von Raumluftfiltern in Kinder- und Jugendeinrichtungen der SG Fürstenau
Vorlage
FG 65/007/2021
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die FDP hat einen Antrag auf Installation von Raumluftfiltern für Kinder- und Jugend-einrichtungen in Trägerschaft der Samtgemeinde Fürstenau gestellt (siehe Anlage).

Aktuell richtet sich die Samtgemeinde Fürstenau nach den Empfehlungen des Nds. Kultusministers bzw. denen des Umweltbundesamtes. Hier sollen mobile Luftreinigungsgeräte nur im Ausnahmefall als zusätzliche Unterstützung eingesetzt werden. Eine ähnliche Einschätzung liegt ebenfalls durch die kommunalen Spitzenverbände vor.

 

Momentan erfolgt die Lüftung in den Kinder- und Jugendeinrichtungen der Samtgemeinde Fürstenau wie folgt:

Die IGS Fürstenau ist mit einer raumlufttechnischen Anlage ausgestattet, die größtenteils die innenliegenden Räume und Flure versorgt. Im Regelbetrieb läuft die Anlage mit der Umwälzung der Umluft, um eine Wärmerückgewinnung zu generieren. Seit September 2020 ist die Lüftungsanlage auf eine reine Frischluftzufuhr umgerüstet Zuvor war die Anlage größtenteils komplett ausgestellt. Die außenliegenden Räume der IGS werden über die Fenster gelüftet.

Die weiteren Schulen/ Kindertagesstätten/ Kinder- und Jugendeinrichtungen in Trägerschaft der Samtgemeinde Fürstenau verfügen größtenteils über keine raumlufttechnischen Anlagen. Hier erfolgt die Lüftung nach dem Punkt 2 der Rangfolge der Bundes- und Landesempfehlungen. Es wird über die Fenster gelüftet. Dem Bauamt sind keine defekten Fenster bekannt. Die Nutzer und Hausmeister sind angehalten, solche Mängel sofort zu melden, damit unverzüglich Abhilfe geschaffen werden kann.

 

Darüber hinaus sollen Schulen über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie“ mittels eines Budgets individuelle Einschränkungen durch die Corona-Pandemie selber beheben können.

 

 

 


K a m o t z k e

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 6

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Lüftung in den Kinder- und Jugendeinrichtungen erfolgt weiterhin auf Grundlage der Empfehlungen des Nds. Kultusministeriums bzw. des Umweltbundesamtes. Es werden keine mobilen Lüftungsgeräte durch die Samtgemeinde angeschafft.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Nein

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I