Betreff
Abwasserbeseitigung im Bereich der alten Siedlung an der Einigkeitsstraße in Bippen-Lonnerbecke
Vorlage
FB 5/007/2007
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Aufgrund der Überprüfung von Kleinkläranlagen im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau durch den Landkreis Osnabrück als Untere Wasserbehörde haben u. a. einige Anlieger der Einigkeitsstraße in Bippen-Lonnerbecke bei der Samtgemeinde Fürstenau ihr Interesse an einem Anschluss ihrer Grundstücke an die öffentliche zentrale Abwasserbeseitigungsanlage angezeigt.

 

Am 22.05.2006 fand wegen regen Interesses eine allgemeine Informationsveranstaltung zur zentralen und dezentralen Abwasserbeseitigung in der Schützenhalle Lonnerbecke statt. In dieser Versammlung wurde unter anderem von der Samtgemeindeverwaltung aufgezeigt, dass grundsätzlich technisch die Möglichkeit besteht, die Grundstücke im Bereich der alten Siedlung an der Einigkeitsstraße in Bippen-Lonnerbecke mittels Freigefälleleitung an die bestehende zentrale Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen. Die Interessenten wurden darauf hingewiesen, dass mit der Herstellung von Kanalanschlüssen für die Grundstücke innerhalb des Bebauungsplans Beiträge nach der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Samtgemeinde Fürstenau zu erheben wären.

 

Für den Bereich der alten Siedlung an der Einigkeitsstraße ist nach dem Abwasserbeseitigungskonzept der Samtgemeinde Fürstenau vom 01.01.1999 zurzeit eine dezentrale Abwasserbeseitigung vorgesehen.

 

Inzwischen liegen für zehn der dreizehn mittels Freigefälleleitung anschließbaren Grundstücke verbindliche Anträge auf Kanalanschluss vor. Zwei Grundstückseigentümer wünschen keinen Anschluss ihrer Grundstücke; ein Grundstück ist zurzeit noch unbebaut (siehe Anlage).

 

Nach unverbindlicher Kostenschätzung durch das Ingenieurbüro Hunold lägen die Kosten für die Herstellung der Hauptleitung einschließlich der Hausanschlussleitungen mit Revisionsschächten für die zehn Grundstücke bei rund 62.600,00 €. Genaue Kosten können nur auf der Grundlage einer Entwurfsplanung ermittelt werden.

 

Den Herstellungskosten stünden Beitragseinnahmen in Höhe von 30.827,25 € gegenüber. Damit wäre ein Betrag von rd. 31.800,00 € nicht durch die Beitragseinnahmen gedeckt.


(Söhnchen)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Abweichend von dem Abwasserbeseitigungskonzept der Samtgemeinde Fürstenau vom 01.01.1999 soll im Bereich der alten Siedlung an der Einigkeitsstraße in Bippen-Lonnerbecke eine zentrale Abwasserbeseitigung erfolgen.

 

  1. Das Ingenieurbüro Hunold, Fürstenau, wird mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Kanalbauarbeiten beauftragt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Maßnahme sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebe  enthalten.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II