In der konstituierenden Sitzung des Rates am 09.11.2006 (SG/SGR/04/2006, Pkt. Ö 10) ist einstimmig beschlossen worden, dass die bisherige Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Samtgemeinde Fürstenau bis zur Beschlussfassung über die Neufassung unverändert bestehen bleibt.
In der Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ist darauf hingewiesen worden, dass die neu zu beschließende Geschäftsordnung dem Rat erst in der nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann, um den Fraktionen vorab genügend Zeit zur Beratung zu geben.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich aufgrund von Muster-Geschäftsordnungen der kommunalen Spitzenverbände sowie aufgrund sonstiger eingetretener Änderungen (Einführung verbindlicher amtlicher Rechtschreiberegeln ab 01.08.2006, Neubekanntmachung der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 28.10.2006) eine entsprechende Überarbeitung der derzeit geltenden Geschäftsordnung vorgenommen.
Änderungen aus rechtlicher Sicht
sind derzeit nicht erforderlich.
(Heyer) |
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(Selter) |
Fachbereich |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die im
Entwurf beigefügte Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der
Samtgemeinde Fürstenau wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II