Betreff
Antrag der Grundschule Schwagstorf auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule
Vorlage
FG 40/013/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Rahmen der geplanten Erweiterungs- und Umbaumaßnahme an der Grundschule Schwagstorf wurde die Einrichtung des Ganztagsbetriebes mitgedacht, da ab dem Jahr 2025 jedes Kind in Niedersachsen, falls gewünscht, einen Ganztagsplatz bekommen soll.

Zur Finanzierung der Baumaßnahme kann ein Antrag nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“, welche bislang lediglich im Entwurf vorliegt, gestellt werden. Grundvoraussetzung ist, dass die Schule entweder bereits Ganztagsschule ist oder ein Antrag auf Einrichtung zum Schuljahr 2021/22 gestellt wurde.

 

Die Gesamtkonferenz der Grundschule Schwagstorf hat in ihrer  Sitzung am 28.01.2020 den Beschluss gefasst, die Einrichtung einer Ganztagsschule für die Grundschule Schwagstorf zu beantragen. Daraufhin wurde von der Schulleiterin Frau Sander ein Ganztagskonzept erstellt. Dieses ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Schule hat sich für die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule entschieden.

Bei offenen Ganztagsschulen machen die Schulen ihren SchülerInnen an mindestens drei Tagen pro Schulwoche ein ganztägiges Angebot. Nach dem Unterricht am Vormittag soll in der  Schule ein warmes Mittagessen angeboten werden. Die Teilnahme am Mittagessen ist freiwillig. Die Kosten für das Essen werden von den Eltern/Erziehungsberechtigten getragen. Evtl. ist eine Kostenübernahme im Rahmen der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket möglich. Im Anschluss an die Mittagspause werden verschiedene Nachmittagsangebote (z.B. Hausaufgabenbetreuung, Angebote zur Freizeitgestaltung) vorgehalten, die sich aus dem inhaltlichen und pädagogischen Auftrag der Schule ableiten.

Die Teilnahme an der offenen Ganztagsschule ist freiwillig.

 

Der Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2021/22 muss bis zum 01.12.2020 bei der Landesschulbehörde vorliegen und wurde bereits vorbehaltlich des Ratsbeschlusses der Samtgemeinde Fürstenau gestellt.

Nach Rücksprache mit der Landesschulbehörde kann der Antrag jedoch zurückgezogen werden, wenn sich herausstellen sollte, dass die Schule pädagogisch oder räumlich nicht gut mit dem Ganztag starten kann.

 

Dem Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule geht in der Regel ein langfristiger Planungsprozess zwischen Schule und Schulträger mit Elternbefragungen zur Bedarfsermittlung voraus. Dieser konnte aus zeitlichen Gründen nicht durchgeführt werden.

 

Die Organisation der Mittagsverpflegung obliegt ebenso wie die Bereitstellung der notwendigen Räume und Einrichtung dem Schulträger.

Das Land Niedersachsen stellt für eine Ganztagsschule einen Zuschlag für einen Zusatzbedarf an Lehrerstunden zur Ausgestaltung der Ganztagsschule zur Verfügung. Hiervon können anteilig Lehrerstunden kapitalisiert werden.

 


K l a u s i n g

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau stimmt dem Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Schwagstorf ab dem Schuljahr 2021/22 zu.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den weiteren Ganztagsplanungen. Außerdem erfolgt eine Beratung  im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2021.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I