Mit der Neufassung des § 7 „Regelungen zur
Finanzierung“ wird eine Beteiligung des Landkreises mit 50 % der von den
Kommunen nachgewiesenen Netto-Ist-Kosten der Kinderbetreuung in
Tageseinrichtungen und Tagespflege und damit grundsätzlich eine höhere
Beteiligung vereinbart. Zudem kann für
die Verwaltung der Aufgabe „Kindertagesstätten“ ein Verwaltungskostenaufschlag
von 0,5 % der Netto-Ist-Kosten angesetzt werden.
Das Inkrafttreten des Entwurfs ist zum
01.01.2021 vorgesehen. Eine erste Abschlagszahlung ist bereits für das
Haushaltsjahr 2020 vorgesehen. Nach dieser Neufassung wäre mit einer jährlichen
Einnahmeerhöhung in Höhe von 400 – 500 T€ zu rechnen.
Die genaue Höhe der Kostenbeteiligung steht
nach derzeitigem Verhandlungsstand noch nicht fest, da der Verteilungsschlüssel
auf kommunaler Ebene diskutiert wird. In Frage kommt eine Ermittlung der
kommunalen Ist-Kosten und
§
eine
pauschalierte Verteilung auf die Kommunen anhand der Anzahl der Kinder von 0 –
13 oder
§
eine
Verteilung auf die Kommunen anhand der tatsächlich angefallenen Kosten.
Insofern ist fraglich, ob alle Kommunen dem
jetzigen Entwurf zustimmen werden. Da die jetzige Vereinbarung für die
Samtgemeinde Fürstenau eine deutliche Verbesserung darstellt und um den
Abschluss der Vereinbarung nicht zu gefährden, wird vorgeschlagen, der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der jetzt vorliegenden Fassung
zuzustimmen. Bis zur Sitzung des Samtgemeinderates am 17.12.2020 wird über den
Verfahrensstand berichtet und ein ggfls. geänderter Entwurf bzw. geänderter
Beschlussvorschlag vorgelegt.
W a g e n e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst II |
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Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Fürstenau schließt mit dem Landkreis Osnabrück die
anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe
der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.