Betreff
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
Vorlage
FB 4/013/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen dem Landkreis und der Bürgermeisterkonferenz. Der Entwurf in der Fassung vom 30.10.2020 ist zur Kenntnis beigefügt.

 

Mit der Neufassung des § 7 „Regelungen zur Finanzierung“ wird eine Beteiligung des Landkreises mit 50 % der von den Kommunen nachgewiesenen Netto-Ist-Kosten der Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege und damit grundsätzlich eine höhere Beteiligung  vereinbart. Zudem kann für die Verwaltung der Aufgabe „Kindertagesstätten“ ein Verwaltungskostenaufschlag von 0,5 % der Netto-Ist-Kosten angesetzt werden.

 

Das Inkrafttreten des Entwurfs ist zum 01.01.2021 vorgesehen. Eine erste Abschlagszahlung ist bereits für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehen. Nach dieser Neufassung wäre mit einer jährlichen Einnahmeerhöhung in Höhe von 400 – 500 T€ zu rechnen.

 

Die genaue Höhe der Kostenbeteiligung steht nach derzeitigem Verhandlungsstand noch nicht fest, da der Verteilungsschlüssel auf kommunaler Ebene diskutiert wird. In Frage kommt eine Ermittlung der kommunalen Ist-Kosten und

§   eine pauschalierte Verteilung auf die Kommunen anhand der Anzahl der Kinder von 0 – 13 oder

§   eine Verteilung auf die Kommunen anhand der tatsächlich angefallenen Kosten.

 

Insofern ist fraglich, ob alle Kommunen dem jetzigen Entwurf zustimmen werden. Da die jetzige Vereinbarung für die Samtgemeinde Fürstenau eine deutliche Verbesserung darstellt und um den Abschluss der Vereinbarung nicht zu gefährden, wird vorgeschlagen, der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der jetzt vorliegenden Fassung zuzustimmen. Bis zur Sitzung des Samtgemeinderates am 17.12.2020 wird über den Verfahrensstand berichtet und ein ggfls. geänderter Entwurf bzw. geänderter Beschlussvorschlag vorgelegt.

 


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Fürstenau schließt mit dem Landkreis Osnabrück die anliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Die Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage und der Anlage.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I