Betreff
Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019
Vorlage
BER/031/2020
Art
Beschlussvorlage Berge
Im Jahresabschluss 2019 werden folgende überplanmäßigen Aufwendungen
ausgewiesen, die nachträglich zu genehmigen sind.
Die Mehraufwendungen resultieren in erster Linie aufgrund höherer Kosten
für die Erstattung der in Auftrag gegebenen Bauhofleistungen (Produkt 573.20).
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen war durch Mehrerträge bei
der Gewerbesteuer gewährleistet.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die nachgewiesenen überplanmäßigen Aufwendungen aus dem Haushaltsjahr
2019 werden genehmigt.