Betreff
Berufung der Gemeindewahlleitung für die Kommunalwahl 2021
Vorlage
BER/030/2020
Art
Beschlussvorlage Berge

Für die Kommunalwahl 2021 ist der 12. September 2021 als Wahltermin vorgesehen.

 

Gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist Gemeindewahlleitung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde. Stellvertreterin oder Stellvertreter ist jeweils die Vertreterin oder der Vertreter im Amt. Der Rat kann eine weitere Stellvertreterin oder einen weiteren Stellvertreter aus dem Kreis der Beschäftigten berufen.

 

Gemäß § 9 Absatz 4 + 5 NKWG können Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht gleichzeitig Wahlleitung, Stellvertreterin oder Stellvertreter sein. Die Wahlleitung, die Stellvertreterin und der Stellvertreter haben bei der Ausübung des Amtes das Gebot der Neutralität und Objektivität zu wahren.

 

Der Rat kann gemäß § 9 Absatz 3 Nr. 3 NKWG abweichend vom Absatz 1 als Wahlleitung, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie Beschäftigte der Samtgemeinde für die Samtgemeindewahlleitung und für die Gemeindewahlleitung der Mitgliedsgemeinden berufen.

 

Um grundsätzlich eine Kollision der Interessen zu verhindern, wurde bei den vergangenen Kommunalwahlen jeweils der allgemeine Vertreter beziehungsweise die Vertreterin des Bürgermeisters zum/zur Gemeindewahlleiter(in) und ein/eine Mitarbeiter(in) des Gemeindebüros Berge zur Stellvertretung berufen.

 

Zur Kommunalwahl am 11. September 2016 wurde folglich mit Beschluss des Rates Herr Thomas Mehmann zum Gemeindewahlleiter berufen. Die Wahrnehmung der Aufgaben der stellvertretenden Wahlleitung oblag Frau Nicole Biermann.

 

Es wird daher verwaltungsseitig vorgeschlagen weiterhin in dieser Weise zu Verfahren.


(Brandt)

Bürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Für Aufgaben der Wahlleitung im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 12. September 2021 wird

 

der Verwaltungsfachwirt Thomas Mehmann

Samtgemeinde Fürstenau

Fachdienst I – Außenstelle Gemeinde Berge

Tempelstraße 8

49626 Berge

 

zum Gemeindewahlleiter und

 

die Verwaltungsfachangestellte Nicole Biermann

Samtgemeinde Fürstenau

Fachdienst I – Außenstelle Gemeinde Berge

Tempelstraße 8

49626 Berge

 

zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

- keine Auswirkungen -