Betreff
Förderanträge Ersatzbau Benedikt-Turnhalle
Vorlage
FB 1/017/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Für den Turnhallenneubau sind bisher drei Förderanträge gestellt worden:

 

I.      Nds. Landesprogramm zur Sanierung von Sportstätten

 

Der Schwerpunkt dieses Programms liegt auf der Sanierung und Modernisierung von Sportstätten zur Grundversorgung. Der Ersatz einer Sportstätte ist nur förderfähig soweit eine Sanierung nicht wirtschaftlich ist. Die Förderhöchstsumme liegt bei 400.000 €.

Der Antrag für dieses Förderprogramm ist im April 2020 beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) gestellt worden. Der notwendige Ratsbeschluss für den Förderantrag ist am 26. März 2020 gefasst worden. Zeitgleich ist beschlossen worden, dass die alte 1912-Turnhalle im Laufe des Jahres 2020 abgerissen werden soll.

Da in 2020 nur Sanierungen und keine Ersatzbauten gefördert worden sind, ist die Samtgemeinde Fürstenau nicht zum Zuge gekommen.

Auf Nachfrage hat das Ministerium mitgeteilt, dass ein Abriss der alten Halle den „Vorbereitenden Maßnahmen“ zuzuordnen ist, welche nach der Förderrichtlinie nicht förderfähig sind. Daher ist ein Abriss der Halle möglich, ohne eine mögliche Förderung nach dem Landesprogramm zu gefährden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag für das Landesprogramm zur Sanierung von Sportstätten für 2021 aufrechtzuerhalten.

Der Abriss der alten Halle soll im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am evangelischen Kindergarten durchgeführt werden. Damit sollen unnötige Kosten vermieden werden und die Gefahr durch die Baulücke für Kindergarten- und Grundschüler möglichst verringert werden. 

 

II.    Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten

 

Bei diesem niedersächsischen Förderprogramm handelt es sich um einen ergänzenden Baustein zur Städtebauförderung.

Für die Turnhalle ist im September 2020 ein Antrag für dieses Programm gestellt worden. Ersatzbauten werden in diesem Förderprogramm nur nachrangig gefördert, daher sind die Aussichten in 2020 für eine Förderung nicht gut. Durch das Ministerium ist mitgeteilt worden, dass das Förderprogramm massiv überzeichnet ist.

Mit einer Bekanntgabe der Förderprojekte ist zum Jahresende zu rechnen.

Eine Weiterführung des Programmes ist auch in 2021 geplant. Der Programmaufruf soll in Kürze veröffentlicht werden. In der Förderrichtlinie wird eine Beschränkung der Antragsteller auf Städte und Gemeinden erfolgen, so dass ein Antrag für 2021 durch die Stadt Fürstenau gestellt werden muss, so die Aussage aus dem Ministerium. Ein Abriss der alten Halle ist auch für dieses Programm nicht förderschädlich, wenn keine Förderung für den Abriss beantragt wird.

 

Die Verwaltung schlägt daher eine Antragstellung für 2021 vor. Dabei ist der Antrag durch die Stadt Fürstenau zu stellen, die die Mittel zur Durchführung der Maßnahme bei einer Bewilligung an die Samtgemeinde Fürstenau weiterleitet.

 

III.   Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

 

Bei diesem Bundesprogramm werden investive Projekte mit besonderer, insbesondere überregionaler Bedeutung, und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklung gefördert. Für dieses Förderprogramm ist die Projektskizze Ende Oktober beim Projektträger Jülich sowie beim zuständigen Ministerium eingereicht worden.

Sollte die Samtgemeinde Fürstenau für eine Förderung vorgesehen werden, ist mit den Koordinierungsgesprächen für den Zuwendungsantrag voraussichtlich im April 2021 zu rechnen.


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

I.

Der Antrag für eine Förderung nach dem Landesprogramm zur Sanierung von Sportstätten wird für 2021 aufrechterhalten.

Der Abriss der alten Halle wird zusammen mit der Baumaßnahme am Evangelischen Kindergarten durchgeführt.

 

II.

Die Stadt Fürstenau wird gebeten, für die Turnhalle einen Antrag zum Förderprogramm Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten für das Jahr 2021 zu stellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

Die Förderquote beträgt bei den Förderprogrammen zwischen  45 % und 48 %  (ca. 400.000 €) der förderfähigen Kosten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 900.000 €, daher sind im Haushalt 2021 weitere 325.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I