Betreff
Konzept für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 32/019/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 (SG/SGR/04/2019,  P. Ö 7, S. 3) dem Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Fürstenau entsprechend der Festlegungen im Feuerwehrbedarfsplan zugestimmt.

Der Beschaffungsplan sieht für die Laufzeit des Feuerwehrbedarfsplans bisher folgende  Reihenfolge vor:

 

 

Das TLF 2000 Staffel für die Ortsfeuerwehr Berge ist bereits ausgeschrieben. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage „Beschaffung eines TLF 2000 Staffel für die OF Berge – Auftragsvergabe“ zur heutigen Sitzung verwiesen.

 

Als nächstes wäre ein MLF für die Ortsfeuerwehr Grafeld zu beschaffen.

 

Bei der Ortsfeuerwehr Fürstenau (Schwerpunktfeuerwehr) hat sich zwischenzeitlich die Problematik ergeben, dass das vorhandene LF 16-TS dauerhaft ausgefallen ist. Durch den Fahrzeugausfall ist die nach der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) vorgegebene Mindestausstattung nicht mehr gegeben. Diese ergibt sich aus § 4 der FwVO und sieht wie folgt aus:

 

Neben einem ELW 1 ist folgende Mindestausrüstung an Fahrzeugen einer Schwerpunktfeuerwehr mindestens vorzuhalten:

 

 

 

 

 

Variante 1

Variante 2

Variante 3

a)

2 Löschfahrzeuge mit

Gruppenbesatzung

1 Löschfahrzeuge mit

Gruppenbesatzung

1 Löschfahrzeuge mit

Gruppenbesatzung

b)

 

aa)  Löschfahrzeug mit

       Staffelbesatzung

bb)  Gerätewagen

Drei Fahrzeuge mit Truppbesatzung

aa) Löschfahrzeug

bb) Hubrettungsfahrzeug

cc) Rüstwagen

dd) Gerätewagen

ee) Wechsellader

c)

 

aa) Hubrettungsfahrzeug

bb) Rüstwagen

cc) Gerätewagen

dd) Wechsellader

Summe

2 Fahrzeuge

3 Fahrzeuge

4 Fahrzeuge

 

 

Es ist kurzfristig zu entscheiden, wie wir die Einsatzfähigkeit der Wehr erhalten und die Mindestausrüstung mit Feuerwehrfahrzeugen wiederherstellen können.

 

Die momentane Lösung, d.h. Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung (LF 16 der Ortsfeuerwehr Schwagstorf rückt bei Einsätzen der Ortsfeuerwehr Fürstenau vorrangig mit aus) ist nach Aussage des Kreisbrandmeisters vorübergehend akzeptabel, es sollten jedoch kurzfristig Maßnahmen zur Fahrzeugersatzbeschaffung angestoßen werden.

 

Nach dem Feuerwehrbedarfsplan ist für die Ortsfeuerwehr Fürstenau vorgesehen, dass (ausgefallene) LF 16 durch einen GW (Gelände) zu ersetzen. Der Beschaffungszeitpunkt umfasst nicht den Planungszeitraum des aktuellen Feuerwehrbedarfsplans und ist daher nicht genannt.

 

Im Feuerwehrbedarfsplan wird auch auf die Notwendigkeit zur Vorhaltung einer Drehleiter am Standort Fürstenau eingegangen. Über eine Beschaffung ist seitens der politischen Entscheidungsträger zu entscheiden.

 

Der Samtgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 26.03.2020 mit der Thematik befasst. Er hat die Verwaltung beauftragt, mit dem Feuerwehrkommando auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans Perspektiven für die Vorhaltung einer Drehleiter zu erarbeiten (SG/SGR/01/2020, P. Ö7, S. 3).

 

Zusammen mit dem Samtgemeindekommando und unter Einbeziehung des Kreisbrandmeisters wurde von der Verwaltung nach einer finanziell möglichen Lösung gesucht

 

  1. unter Berücksichtigung des Fahrzeugkonzeptes im Feuerwehrbedarfsplan,
  2. der Problematik des Fahrzeugausfalls (LF 16) in Fürstenau sowie
  3. des politischen Auftrages i.S. Drehleitervorhaltung

 

die Mindestausstattung der Ortsfeuerwehr Fürstenau zu erreichen und die Einsatzfähigkeit sicherzustellen. Ziel sollte es hierbei auch sein, insbesondere wegen bestehender Stellplatzprobleme bei der Ortsfeuerwehr Fürstenau, kein zusätzliches Fahrzeug anzuschaffen und die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren Fürstenau und Schwagstorf zu berücksichtigen.

 

Verwaltungsseitig wurde daher der Vorschlag entwickelt, statt dem GW-L für die FF Fürstenau eine Drehleiter zu beschaffen, so dass diese innerhalb der Mindestausrüstung und nicht als zusätzliches Fahrzeug beschafft wird. Außerdem wurde die Möglichkeit der Anschaffung eines durch den Hersteller wiederaufbereiteten (refurbished) Hubrettungsgerätes recherchiert. Die Kosten einer wiederaufbereiteten DLK könnten mit 300 – 400 T€ kalkuliert werden, während bei einer neue DLK mit 750 – 850 T€ gerechnet wird. Außerdem wäre die Möglichkeit des Leasings einer DLK zu prüfen. Der Leasingzeitraum betrüge dann zehn Jahre. Nach zehn Jahren sind Hubrettungsfahrzeuge einer Revision, insbesondere des Leitersatzes zu unterziehen, die mit rd. 80.000 € zu Buche schlägt, so dass ein Leasingvertrag wirtschaftlich interessant sein könnte, um diese Folgekosten einzusparen.

 

Hierzu fanden am 02.11.2020 sowie am 11.11.2020 Gesprächstermine statt.

 

Mit dem Samtgemeindekommando wurde folgender Vorschlag für die Reihenfolge der Fahrzeugbeschaffungen erarbeitet:

 

1.      TLF 3000 Staffel und

parallel

DLK (wiederaufbereitet oder Leasing)                 für die OF Fürstenau

 

2.      LF 10                                                                    für die OF Schwagstorf

 

3.      GW-L2                                                                  für die OF Schwagstorf

möglichst zeitgleich 

MTW                                                                    für die OF Fürstenau

 

4.      MLF                                                                      für die OF Grafeld

 

5.      TLF 3000                                                 für die OF Bippen

 

Das Jahr der jeweiligen Fahrzeugersatzbeschaffung kann nicht benannt werden, da der Zeitpunkt insbesondere auch im Zusammenhang mit der jährlichen Ansparrate von 140.000 € zu sehen ist.

 

Außerdem ist folgendes zu berücksichtigen:

 

Das TLF 24/50 der Ortsfeuerwehr Fürstenau, Baujahr 1999, wird nach der Ersatzbeschaffung durch ein TLF 3000 Staffel vorübergehend (bis zur Beschaffung des MLF) in Grafeld stationiert.

 

Das vom Bund für die Samtgemeinde Fürstenau vorgesehene Löschgruppenfahrzeuge für den Katastrophenschutz (LF-KatS) wird nach seiner Auslieferung (wird frühestens für 2022 erwartet) vorübergehend in Schwagstorf stationiert. Nach Beschaffung des GW-L2 für die OF Schwagstorf und Lösung der Stellplatzprobleme bei der Ortsfeuerwehr Fürstenau erfolgt eine Stationierung in Fürstenau. Bei Nichtvorliegen des Mindestfahrzeugbestandes einer anderen Ortsfeuerwehr (insbesondere aufgrund eines unerwarteten Fahrzeugausfalls) ist über einen Standortwechsel nachzudenken.   

 

Bei einer Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans, in etwa fünf Jahren, ist zu prüfen, ob aufgrund geänderter Bedarfslagen oder zwischenzeitlich gewonnener Erfahrungswerte Anpassungen bei den Fahrzeugbeschaffungen sinnvoll sind.

Für die Ortsfeuerwehr Fürstenau ist prüfen, ob zur Sicherstellung der Wasserversorgung weitere Fahrzeugbeschaffungen, etwa der entfallene GW-L erforderlich sind.  

 


F o e c k e

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom 11.06.2020 (SG/SGA/07/2020, P. N 10, S. 4) zum Abschluss eines Vermittlungsauftrages zwischen der KWL mbH und der Samtgemeinde Fürstenau zur Ausschreibung eines MLF für die Ortsfeuerwehr Grafeld wird aufgehoben.

 

  1. Dem Abschluss eines Vermittlungsauftrages zur Ausschreibung eines TLF 3000 Staffel für die Ortsfeuerwehr Fürstenau wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für eine wiederaufbereitete Drehleiter einzuholen. Daneben sind Leasingmodelle für eine Drehleiter zu prüfen.

 

 

     Als Empfehlung an den Samtgemeinderat:

 

 

  1. Dem angepassten Konzept für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in der Samtgemeinde Fürstenau wird zugstimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ist bisher ein jährlicher Betrag von 140.000 € im Haushalt der Samtgemeinde Fürstenau bereitgestellt worden. Bis einschließlich 2020 stand ein Gesamtbetrag von 466.579,02 € zur Verfügung. Nach Abzug der Anschaffungskosten für das TLF 2000 Staffel für die Ortsfeuerwehr Berge (siehe Vorlage 32/016/2020) verbleiben aus Haushaltsmitteln 2020 88.279,02 €. Für die Jahre 2021 ff. sind jeweils wieder 140.000 € als jährliche Pauschale in der Finanzplanung für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen vorgesehen. Eine Anschaffung einer wiederaufbereiteten Drehleiter ist daher frühestens 2022 möglich.

 

M o o r m a n n

Fachdienst I