Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 (SG/SGR/04/2019, P. Ö 7, S. 3) dem Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Fürstenau entsprechend der Festlegungen im Feuerwehrbedarfsplan zugestimmt.
Der Beschaffungsplan sieht für die Laufzeit des Feuerwehrbedarfsplans bisher folgende Reihenfolge vor:
Das TLF 2000 Staffel für die Ortsfeuerwehr Berge ist bereits
ausgeschrieben. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage „Beschaffung eines TLF 2000 Staffel für die OF Berge – Auftragsvergabe“
zur heutigen
Sitzung verwiesen.
Als nächstes wäre ein MLF für die Ortsfeuerwehr Grafeld zu beschaffen.
Bei der Ortsfeuerwehr Fürstenau (Schwerpunktfeuerwehr) hat sich
zwischenzeitlich die Problematik ergeben, dass das vorhandene LF 16-TS
dauerhaft ausgefallen ist. Durch den Fahrzeugausfall ist die nach der
Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) vorgegebene
Mindestausstattung nicht mehr gegeben. Diese ergibt sich aus § 4 der FwVO und
sieht wie folgt aus:
Neben einem ELW 1 ist folgende Mindestausrüstung an
Fahrzeugen einer Schwerpunktfeuerwehr mindestens vorzuhalten:
|
Variante 1 |
Variante 2 |
Variante 3 |
a) |
2
Löschfahrzeuge mit Gruppenbesatzung |
1
Löschfahrzeuge mit Gruppenbesatzung |
1
Löschfahrzeuge mit Gruppenbesatzung |
b) |
|
aa) Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung bb) Gerätewagen |
Drei
Fahrzeuge mit Truppbesatzung aa)
Löschfahrzeug bb)
Hubrettungsfahrzeug cc)
Rüstwagen dd)
Gerätewagen ee)
Wechsellader |
c) |
|
aa)
Hubrettungsfahrzeug bb)
Rüstwagen cc)
Gerätewagen dd)
Wechsellader |
|
Summe |
2 Fahrzeuge |
3 Fahrzeuge |
4 Fahrzeuge |
Es ist kurzfristig zu entscheiden, wie wir die Einsatzfähigkeit der Wehr
erhalten und die Mindestausrüstung mit Feuerwehrfahrzeugen wiederherstellen
können.
Die momentane Lösung, d.h. Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung (LF
16 der Ortsfeuerwehr Schwagstorf rückt bei Einsätzen der Ortsfeuerwehr
Fürstenau vorrangig mit aus) ist nach Aussage des Kreisbrandmeisters
vorübergehend akzeptabel, es sollten jedoch kurzfristig Maßnahmen zur
Fahrzeugersatzbeschaffung angestoßen werden.
Nach dem Feuerwehrbedarfsplan ist für die Ortsfeuerwehr Fürstenau
vorgesehen, dass (ausgefallene) LF 16 durch einen GW (Gelände) zu ersetzen. Der
Beschaffungszeitpunkt umfasst nicht den Planungszeitraum des aktuellen
Feuerwehrbedarfsplans und ist daher nicht genannt.
Im Feuerwehrbedarfsplan wird auch auf die Notwendigkeit zur Vorhaltung
einer Drehleiter am Standort Fürstenau eingegangen. Über eine Beschaffung ist
seitens der politischen Entscheidungsträger zu entscheiden.
Der Samtgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 26.03.2020 mit der
Thematik befasst. Er hat die Verwaltung beauftragt, mit dem Feuerwehrkommando
auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans Perspektiven für die Vorhaltung einer
Drehleiter zu erarbeiten (SG/SGR/01/2020, P. Ö7, S. 3).
Zusammen mit dem Samtgemeindekommando und unter Einbeziehung des
Kreisbrandmeisters wurde von der Verwaltung nach einer finanziell möglichen
Lösung gesucht
- unter
Berücksichtigung des Fahrzeugkonzeptes im Feuerwehrbedarfsplan,
- der Problematik des
Fahrzeugausfalls (LF 16) in Fürstenau sowie
- des politischen
Auftrages i.S. Drehleitervorhaltung
die Mindestausstattung der Ortsfeuerwehr Fürstenau zu erreichen und die
Einsatzfähigkeit sicherzustellen. Ziel sollte es hierbei auch sein,
insbesondere wegen bestehender Stellplatzprobleme bei der Ortsfeuerwehr
Fürstenau, kein zusätzliches Fahrzeug anzuschaffen und die Zusammenarbeit der
Ortsfeuerwehren Fürstenau und Schwagstorf zu berücksichtigen.
Verwaltungsseitig wurde daher der Vorschlag entwickelt, statt dem GW-L
für die FF Fürstenau eine Drehleiter zu beschaffen, so dass diese innerhalb der
Mindestausrüstung und nicht als zusätzliches Fahrzeug beschafft wird. Außerdem
wurde die Möglichkeit der Anschaffung eines durch den Hersteller
wiederaufbereiteten (refurbished) Hubrettungsgerätes recherchiert. Die Kosten
einer wiederaufbereiteten DLK könnten mit 300 – 400 T€ kalkuliert werden,
während bei einer neue DLK mit 750 – 850 T€ gerechnet wird. Außerdem wäre die
Möglichkeit des Leasings einer DLK zu prüfen. Der Leasingzeitraum betrüge dann
zehn Jahre. Nach zehn Jahren sind Hubrettungsfahrzeuge einer Revision,
insbesondere des Leitersatzes zu unterziehen, die mit rd. 80.000 € zu Buche
schlägt, so dass ein Leasingvertrag wirtschaftlich interessant sein könnte, um
diese Folgekosten einzusparen.
Hierzu fanden am 02.11.2020 sowie am 11.11.2020 Gesprächstermine statt.
Mit dem Samtgemeindekommando wurde folgender Vorschlag für die
Reihenfolge der Fahrzeugbeschaffungen erarbeitet:
1.
TLF 3000
Staffel und
parallel
DLK (wiederaufbereitet
oder Leasing) für die OF
Fürstenau
2.
LF 10 für
die OF Schwagstorf
3.
GW-L2 für
die OF Schwagstorf
möglichst
zeitgleich
MTW für
die OF Fürstenau
4.
MLF für
die OF Grafeld
5.
TLF 3000
für
die OF Bippen
Das Jahr der jeweiligen
Fahrzeugersatzbeschaffung kann nicht benannt werden, da der Zeitpunkt
insbesondere auch im Zusammenhang mit der jährlichen Ansparrate von 140.000 €
zu sehen ist.
Außerdem ist folgendes zu berücksichtigen:
Das TLF 24/50 der Ortsfeuerwehr Fürstenau, Baujahr 1999, wird nach der
Ersatzbeschaffung durch ein TLF 3000 Staffel vorübergehend (bis zur Beschaffung
des MLF) in Grafeld stationiert.
Das vom Bund für die Samtgemeinde Fürstenau vorgesehene Löschgruppenfahrzeuge
für den Katastrophenschutz (LF-KatS) wird nach seiner Auslieferung (wird
frühestens für 2022 erwartet) vorübergehend in Schwagstorf stationiert. Nach
Beschaffung des GW-L2 für die OF Schwagstorf und Lösung der Stellplatzprobleme
bei der Ortsfeuerwehr Fürstenau erfolgt eine Stationierung in Fürstenau. Bei
Nichtvorliegen des Mindestfahrzeugbestandes einer anderen Ortsfeuerwehr
(insbesondere aufgrund eines unerwarteten Fahrzeugausfalls) ist über einen
Standortwechsel nachzudenken.
Bei einer Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans, in etwa fünf Jahren,
ist zu prüfen, ob aufgrund geänderter Bedarfslagen oder zwischenzeitlich
gewonnener Erfahrungswerte Anpassungen bei den Fahrzeugbeschaffungen sinnvoll
sind.
Für die Ortsfeuerwehr Fürstenau ist prüfen, ob zur Sicherstellung der
Wasserversorgung weitere Fahrzeugbeschaffungen, etwa der entfallene GW-L
erforderlich sind.
F o e c k e |
W a g e n e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 2 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
- Der Beschluss des Samtgemeindeausschusses vom 11.06.2020 (SG/SGA/07/2020, P. N 10, S. 4) zum Abschluss eines Vermittlungsauftrages zwischen der KWL mbH und der Samtgemeinde Fürstenau zur Ausschreibung eines MLF für die Ortsfeuerwehr Grafeld wird aufgehoben.
- Dem Abschluss eines Vermittlungsauftrages zur Ausschreibung eines TLF 3000 Staffel für die Ortsfeuerwehr Fürstenau wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für eine wiederaufbereitete Drehleiter einzuholen. Daneben sind Leasingmodelle für eine Drehleiter zu prüfen.
Als Empfehlung an den Samtgemeinderat:
- Dem angepassten Konzept für die Ersatzbeschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in der Samtgemeinde Fürstenau wird zugstimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ist bisher ein jährlicher Betrag von 140.000 € im Haushalt der Samtgemeinde Fürstenau bereitgestellt worden. Bis einschließlich 2020 stand ein Gesamtbetrag von 466.579,02 € zur Verfügung. Nach Abzug der Anschaffungskosten für das TLF 2000 Staffel für die Ortsfeuerwehr Berge (siehe Vorlage 32/016/2020) verbleiben aus Haushaltsmitteln 2020 88.279,02 €. Für die Jahre 2021 ff. sind jeweils wieder 140.000 € als jährliche Pauschale in der Finanzplanung für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen vorgesehen. Eine Anschaffung einer wiederaufbereiteten Drehleiter ist daher frühestens 2022 möglich.
M o o r m a n n
Fachdienst I