Herr Mühlenbruch ist Eigentümer des Hauses
Hauptstraße 5 in Bippen. Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter und den
Eigentümern befindet sich vom Dorfplatz über das Gelände der Familie
Mühlenbruch. Im vorderen Bereich ist die podologische Praxis Marion Büter
untergebracht.
In mehreren Gesprächen mit Herrn Mühlenbruch
wurde aufgezeigt, dass die Erreichbarkeit der Wohnung mit den erforderlichen
und vorhandenen Stellplätzen auf dem Grundstück immer wieder problematisch ist.
Die Fahrzeuge parken in der Regel auf dem Grundstück Mühlenbruch, als Zufahrt
von der Hauptstraße. Hierfür ist ausreichend Platz vorhanden. Häufig halten
Fahrzeuge kurzfristig oder auch zeitweilig länger vor der Einfahrt an und die
Familie Mühlenbruch kann ihr Grundstück nicht verlassen. Herr Mühlenbruch hat
sich daher an die Gemeinde gewandt, mit der Bitte ihm vom Grundstück eine
direkte Zufahrt auf den Dorfplatz zu gewähren. Herr Mühlenbruch würde ein
entsprechendes Rolltor in den skizzierten Bereich einbauen und mit dem Hinweis
„Grundstückszufahrt / Parken verboten“ versehen. All dies würde auf dem
Grundstück Mühlenbruch passieren.
Gleichzeitig wird immer wieder registriert,
dass vom Dorfplatz über das Grundstück Mühlenbruch zur Kreissparkasse und dann
zur Hauptstraße durchgefahren wird. Hier regt Herr Mühlenbruch an, durch
entsprechende verkehrsrechtliche Maßnahmen (Stein, Poller, etc.) die Durchfahrt
nicht mehr zu ermöglichen. Rein optisch / visuell ist der Bereich so
gekennzeichnet, dass dieser eigentlich nur für nicht motorisierte Fahrzeuge
gedacht ist. Da sich hier keiner dran hält und es sich rein privatrechtlich um
das Grundstück Mühlenbruch handelt, die Gemeinde Bippen ein großes Interesse an
einer geordneten verkehrsrechtlichen Regelung hat, sollte hier eine Sperre
installiert werden, möglichst in Form eines klappbaren Pollers /
Klapp-Absperrung.
Um die Zufahrt vom Dorfparkplatz zum
Grundstück Mühlenbruch zu realisieren und ein entsprechendes Schiebetor zu
installieren, sind ca. 1,50 m bis 2,00 m Hecke zu entfernen, die zumindest
optisch betrachtet auf dem Grundstück von Herrn Mühlenbruch steht.
Insgesamt kann durch diese Lösung eine
verkehrstechnische Entkrampfung erzielt werden und die Scherereien mit
parkenden Fahrzeugen, die das Verlassen des Grundstücks nicht ermöglichen,
wären damit gelöst. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die
Realisierung der Maßnahmen wie hier aufgezeigt durchzuführen.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Herrn Mühlenbruch wird gestattet, eine Zufahrt zum Dorfparkplatz zu errichten und die Hecke soweit zu entfernen, dass die Zufahrt Grundstück auch praktisch möglich ist. Am Überweg zur Kreissparkasse wird ein Poller installiert.