Betreff
Zufahrt Mühlenbruch vom Dorfparkplatz
Vorlage
BIP/073/2020
Art
Beschlussvorlage Bippen

Herr Mühlenbruch ist Eigentümer des Hauses Hauptstraße 5 in Bippen. Der Haupteingang zum Gebäude für die Mieter und den Eigentümern befindet sich vom Dorfplatz über das Gelände der Familie Mühlenbruch. Im vorderen Bereich ist die podologische Praxis Marion Büter untergebracht.

 

In mehreren Gesprächen mit Herrn Mühlenbruch wurde aufgezeigt, dass die Erreichbarkeit der Wohnung mit den erforderlichen und vorhandenen Stellplätzen auf dem Grundstück immer wieder problematisch ist. Die Fahrzeuge parken in der Regel auf dem Grundstück Mühlenbruch, als Zufahrt von der Hauptstraße. Hierfür ist ausreichend Platz vorhanden. Häufig halten Fahrzeuge kurzfristig oder auch zeitweilig länger vor der Einfahrt an und die Familie Mühlenbruch kann ihr Grundstück nicht verlassen. Herr Mühlenbruch hat sich daher an die Gemeinde gewandt, mit der Bitte ihm vom Grundstück eine direkte Zufahrt auf den Dorfplatz zu gewähren. Herr Mühlenbruch würde ein entsprechendes Rolltor in den skizzierten Bereich einbauen und mit dem Hinweis „Grundstückszufahrt / Parken verboten“ versehen. All dies würde auf dem Grundstück Mühlenbruch passieren.

 

Gleichzeitig wird immer wieder registriert, dass vom Dorfplatz über das Grundstück Mühlenbruch zur Kreissparkasse und dann zur Hauptstraße durchgefahren wird. Hier regt Herr Mühlenbruch an, durch entsprechende verkehrsrechtliche Maßnahmen (Stein, Poller, etc.) die Durchfahrt nicht mehr zu ermöglichen. Rein optisch / visuell ist der Bereich so gekennzeichnet, dass dieser eigentlich nur für nicht motorisierte Fahrzeuge gedacht ist. Da sich hier keiner dran hält und es sich rein privatrechtlich um das Grundstück Mühlenbruch handelt, die Gemeinde Bippen ein großes Interesse an einer geordneten verkehrsrechtlichen Regelung hat, sollte hier eine Sperre installiert werden, möglichst in Form eines klappbaren Pollers / Klapp-Absperrung.

 

Um die Zufahrt vom Dorfparkplatz zum Grundstück Mühlenbruch zu realisieren und ein entsprechendes Schiebetor zu installieren, sind ca. 1,50 m bis 2,00 m Hecke zu entfernen, die zumindest optisch betrachtet auf dem Grundstück von Herrn Mühlenbruch steht.

 

Insgesamt kann durch diese Lösung eine verkehrstechnische Entkrampfung erzielt werden und die Scherereien mit parkenden Fahrzeugen, die das Verlassen des Grundstücks nicht ermöglichen, wären damit gelöst. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Realisierung der Maßnahmen wie hier aufgezeigt durchzuführen.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herrn Mühlenbruch wird gestattet, eine Zufahrt zum Dorfparkplatz zu errichten und die Hecke soweit zu entfernen, dass die Zufahrt Grundstück auch praktisch möglich ist. Am Überweg zur Kreissparkasse wird ein Poller installiert.