Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Fürstenau hat in seiner Sitzung am 07.05.2020 beschlossen, im Zusammenhang mit der Erweiterung des Netto-Marktes an der Konrad-Adenauer-Straße eine 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau aufzustellen.

 

Planungsanlass sind konkrete Erweiterungsabsichten des Lebensmitteldiscountmarktes, durch eine moderate Erweiterung der Verkaufsfläche eine zeitgemäße und marktgängige Größenordnung zu erreichen und hierdurch eine zukunftsfähige Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs dauerhaft sicherzustellen.

 

Das Plangebiet befindet sich im Norden der Ortslage Fürstenau – innerhalb des Baugebietes „Östlich der Konrad-Adenauer-Straße“ auf Höhe der Einmündung „Konrad-Adenauer-Straße“/“Borgsdorfer Straße“ und umfasst das rd. 0,47 ha große Grundstück des dort ansässigen Lebensmitteldiscountmarktes. 

 

In Ausführung des v. g. Beschlusses fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 12.10.2020 bis einschließlich 30.10.2020 statt. Stellungnahmen einzelner Bürger liegen nicht vor. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.09.2020 um Stellungnahme bis zum 30.10.2020 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: Offenlegung nach §§ 3 Abs. 2 und  4 Abs. 2 BauGB) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zur Verfügung:

 

-       Entwurf zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau

-       Dokument

-       Entwurfsbegründung

-       Umweltbericht

-       Verträglichkeitsgutachten

-       Abwägungsvorschlag

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Das Ergebnis zu den v. g. Beteiligungsverfahren wird in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

2.    Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau einschließlich Begründung, Umweltbericht und Verträglichkeitsgutachten wird unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem.  § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB als Entwurf beschlossen.

3.    Auf der Grundlage des Entwurfs sind die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchzuführen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I