Betreff
Einrichtung eines Multifunktionshauses für gewerbliche und soziale Angebote
Vorlage
FG 80/004/2020/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

In der Sitzung des AfWSD vom 01.09.2020 wurde die Idee eines Multifunktionshauses in Fürstenau vorgestellt und die Verwaltung durch den VA zusammen mit dem Fürstenau aktiv – Marketing und Tourismus e. V. mit  der Erarbeitung einer detaillierten Projektplanung beauftragt.

 

In der Zwischenzeit wurden in Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro Wagemester Überlegungen zur Organisationsform des Projekts angestellt. Dabei wurde vorranging die Trägerschaft durch den Stadtmarketingverein diskutiert. Zur Umsetzung des Projekts sind Anstellungs- und Mietverträge zu schließen. Neben den Personalausgaben werden also Mieteinnahmen und ggfls. Prämien generiert. Danach besteht also zumindest theoretisch ein Gewinnerzielungsinteresse, auch wenn die tatsächliche Gewinnerzielung unwahrscheinlich ist. Eine Trägerschaft durch den Stadtmarketingverein könnte dadurch zum Verlust seiner Gemeinnützigkeit führen und scheidet daher aus. Ähnlich wäre es auch im Falle einer Neugründung eines Trägervereins, da auch hier eine Gemeinnützigkeit schwer zu begründen wäre. Auf den Verein kämen Steuererklärungspflichten und damit weitere Kosten und Organisationsaufwand zu, gleichzeitig wäre er aber wirtschaftlich nicht handlungsfähig, da er direkt von kommunalen Zuschüssen abhängig wäre. Das wiederrum könnte auch im Widerspruch zu den Grundsätzen der kommunalen Vereinsförderung stehen.

 

Es wurden daher folgende Grundsätze eines pragmatischen Organisationsmodells diskutiert:

 

§  Träger der Einrichtung wird die Stadt Fürstenau. Organisatorisch und haushaltstechnisch wird die Aufgabe im Rahmen der Wirtschaftsförderung im FG 80 angesiedelt.

§  Die Samtgemeinde wird gebeten, Anstellungsträger des Personals zu werden. Die Personalkosten werden von der Stadt an die Samtgemeinde erstattet. Eine Interessenquote der Samtgemeinde für die Unterstützung touristischer Aufgaben wäre noch zu diskutieren.

§  Zur Abwicklung, Steuerung und Qualitätskontrolle wird eine Steuerungsgruppe aus Vertretern der Stadt und Samtgemeinde, des Stadtmarketingvereins und der Werbegemeinschaft installiert.

 

Um belastbare Zahlen für den Businessplan und die Haushaltsberatung zu ermitteln, wurden auch bereits konkrete Gespräche über in Frage kommende Gewerbeflächen in der Großen Straße geführt und die Projektidee weiter entwickelt. Positiv zu berichten ist dabei, dass die Idee des Multifunktionshauses bei potenziellen Vermietern, Anbietern und Kunden gleichermaßen auf große Sympathie stößt und voraussichtlich günstige Mietkonditionen vereinbart werden können.

 

Der Kostenplan konnte daher wie folgte angepasst werden:

 

Ausgaben

Erläuterung

Betrag

Gehälter

2 Minijobs, AG.Kosten 670 €)

1.340 €

Miete

 

500 €

Mietnebenkosten

§  Strom

§  Heizung

§  Wasser

§  Abwasser

§  Abfall

§  Versicherung

300 €

Betriebskosten

§  Kassensystem

§  Telekommunikation

§  Steuerberater

§  Verbrauchsmaterial

§  Werbung

460 €

Summe Ausgaben

2.600 €

Einnahmen

 

 

Miete und Provisionen

§ Vermietung von Regelfächern an gewerbliche und private Verkäufer und Vereine; Verkaufsprovisionen

§ Vermietung von Büroflächen an Träger der Daseinsvorsorge und karitative Einrichtungen

750 €

Zuschussbedarf / monatlich

1.850 €

Zuschussbedarf / jährlich

22.200 €

 

Für die erstmalige Einrichtung sind 12.000 € als Investitionspauschale kalkuliert. Es sollte versucht werden, die Einrichtungskosten in Zusammenarbeit mit örtlichen Dienstleistern etwa durch den Einsatz gebrauchter Einrichtung niedrig zu halten.

 

Die Projektlaufzeit ist zunächst auf drei Jahre ausgelegt. Danach sollte eine Reflexion erfolgen, um über den weiteren Verlauf entscheiden zu können.


W a g e n e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst II

 

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in die Gruppen verwiesen.