Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner
Sitzung am 15.07.2020 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
In Ausführung des obigen Beschlusses fand
die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 03.08.2020 bis
einschließlich 04.09.2020. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 20.07.2020 um Stellungnahme bis zum 04.09.2020
gebeten.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden
geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller
Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und
Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung:
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Entwurf
der Außenbereichssatzung „Restrup“
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Entwurfsbegründung
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Abwägung.
Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in
Papierform zur Verfügung gestellt.
Das Planungsbüro Dehling & Twisselmann,
Osnabrück, wird in der Sitzung das
Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge
vorstellen und eingehend erläutern.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Die Außenbereichssatzung „Restrup“ einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse gem. § 34 Abs. 6 BauGB beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Restrup““ stehen entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt 2020 zur Verfügung.