Betreff
Außenbereichssatzung Restrup in Bippen, Gemeindeteil Restrup
Vorlage
FB 5/042/2020
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Rat der Gemeinde Bippen hat in seiner Sitzung am 15.07.2020 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die Öffentlichkeitsbeteiligung statt in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 04.09.2020. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.07.2020 um Stellungnahme bis zum 04.09.2020 gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen (Stand: Satzungsbeschluss) stehen digital zwecks Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung:

 

-       Entwurf der Außenbereichssatzung „Restrup“ 

-       Entwurfsbegründung

-       Abwägung.

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Das Planungsbüro Dehling & Twisselmann, Osnabrück,  wird in der Sitzung das Ergebnis der Beteiligungsverfahren einschließlich der Abwägungsvorschläge vorstellen und eingehend erläutern.

 

 


(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.  2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Die Außenbereichssatzung „Restrup“ einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse gem. § 34 Abs. 6 BauGB beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Restrup““ stehen entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt 2020 zur Verfügung.