Zur Überleitung des Sanierungsgebietes „Attraktive Innenstadt“ in das neue Programm der Städtebauförderung „Lebendige Zentren“ sind Ergänzungen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) inklusive einer Überarbeitung der Kosten- und Finanzierungsübersicht (n. ö.) erforderlich.
Mit der programmatischen Neuausrichtung der Städtebauförderung sind Maßnahmen, die zur Verbesserung der grünen Infrastruktur sowie des Klimaschutzes / der Klimaanpassung beitragen, verpflichtend für alle Förderkomponenten geworden. Die Förderung einer ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung soll durch die folgenden übergeordneten Strategien erreicht werden:
- Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur
- Erhöhung der Lebens- und Wohnqualität in Stadtquartieren
- Gesellschaftliche Teilhabe
- Verbesserung des Stadtklimas
- Gewährleistung von Umweltgerechtigkeit
- Erhalt der biologischen Vielfalt
- Förderung der Naturerfahrung.
Das ISEK Stadt Fürstenau „Attraktive Innenstadt“ wurde entsprechend überarbeitet. Insbesondere wurde hinsichtlich der v. g. Komponenten auf die Nähe zur Schlossinsel sowie des umliegenden Bürgerparks verwiesen. Der Park mit der Schlossanlage bietet ein außerordentliches Erholungspotenzial und die fußläufige Erreichbarkeit ist im gesamten Sanierungsgebiet gegeben. Außerdem wird auf die Verbesserung der Klimafreundlichen Mobilität und Infrastruktur und die energetische Gebäudesanierung hingewiesen.
K o l o s s e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Stadt Fürstenau und Gebiet „Attraktive Innenstadt“ wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Im doppischen Produkthaushalt 2020 der Stadt Fürstenau stehen unter dem Produkt 511.20 Städtebauliche Sanierung die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.
R i c h t e r
Fachdienst I