Betreff
Straßenausbau im Bereich der Stadt Fürstenau - Prioritätenliste
Vorlage
FB 6/027/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Verwaltung wurde mit der Erstellung einer Prioritätenliste zur Entscheidungshilfe der notwendigen Straßensanierungen beauftragt. Daraufhin wurden die Prioritätenliste bereits in den Sitzungen des Straßen- und Wegeausschusses am 22. Oktober 2019 sowie im Verwaltungsausschuss am 19. November 2019, siehe Vorlage FB 6/015/2019, vorgelegt.   

 

Nachstehende Straßen wurden als sanierungsbedürftig festgelegt:

 

A)   „Am Pottebruch“

B)   „Ettenfelder Straße“

C)   „Konrad-Adenauer-Straße“

D)   „Lengericher Weg“

 

A) Die Planung für „Am Pottebruch“ wurde bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) vorbereitet. Nach ersten Vorgesprächen wird von der Verwaltung empfohlen, die weitere Planung zunächst auszusetzen.

 

B) Die „Ettenfelder Straße“ wird von der Kreuzung „Konrad-Adenauer-Straße“ bis zur Kreuzung „Frommeyerstraße“ betrachtet. Der Straßenabschnitt befindet sich aus verkehrstechnischer und bautechnischer Sicht in einem schlechten Zustand. Eine Ursache dafür ist die geologische Bodenbeschaffenheit des Baugrundes. Aufgrund der geringen Tragfähigkeit, der zunehmenden Verkehrsbelastung, z. B. aus dem Neubaugebiet „Am Kollenpohl“ sowie der nicht kontrollierten Oberflächenentwässerung  und der nicht ausreichenden Seitenbefestigung wird dem Straßenkörper weiter zugesetzt. Unterschiedliche Schadensbilder haben sich über die Jahre ausgeprägt und führen weiter zum Verfall der Straße.

Aufgrund der Schadensbilder sollte die Straße nach den geltenden Standards grundhaft saniert bzw. ausgebaut werden. Dazu sollte die Fahrbahn mit einem Gehweg und einer geregelten Oberflächenentwässerung einschließlich  der erforderlichen Straßenabläufe ausgestattet werden. Vor Beginn dieser Arbeiten soll der RW-Kanal neu hergestellt bzw. auf Teilstücken ertüchtigt werden. Des Weiteren wird der Wasserverband Bersenbrück auch im Bereich des SW-Kanals tätig werden.

Die Kostenschätzung aus 2019 wurde auf der Grundlage der aktuellen Straßenbauprojekte angepasst. Es ist tendenziell ein Preisanstieg zu verzeichnen. Die neue Kostenschätzung für die Sanierung bzw. den Ausbau sowie den Planungskosten der Ettenfelder Straße beläuft sich auf 800.000,-- €. Die anteiligen Kosten für die Herstellung sowie Planung des RW-Kanals werden auf 52.000,-- € geschätzt. Den Projektkosten stehen Einnahmen aus Anliegerbeiträgen (Erschließung, Straßenausbau) in Höhe von ca. 75% gegenüber.

 

C) Die Sanierung der „Konrad-Adenauer-Straße“ wird zu einem späteren Zeitpunkt weiter verfolgt. Da aufgrund der geplanten „Innenstadtsanierung“ sowie der geplanten Maßnahme „Umbau des IGS-Busbahnhofes“, beide im Jahr  2021, der Verkehrsfluss sehr beeinträchtig wird, sollte nicht durch eine weitere Baumaßnahme der Hauptverkehr beeinträchtigt werden. Somit wird empfohlen, die Sanierung der Ettenfelder Straße nicht parallel mit der Konrad-Adenauer-Straße durchzuführen.

 

D) Der „Lengericher Weg“ als Gemeindeverbindungsstraße obliegt der Straßenbaulast der Samtgemeinde Fürstenau und wird in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses vorgelegt.

 

 

Aus den v. g. Gründen  wird vorgeschlagen, die Sanierung der „Ettenfelder Straße“ im Jahr 2021 durchzuführen. Hierfür sollten Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 852.000,-- € in der Ausgabe und 639.000,-- € in der Einnahme (Anliegerbeiträge) im Haushalt 2021 und in der Finanzplanung 2022 eingeplant werden. Im Haushalt 2021 wird mit Ausgaben in Höhe von 385.000,-- € und in 2022 mit 467.000,-- € gerechnet. Die Einnahmen aus Anliegerbeiträgen in Höhe von 639.000,-- € sind im Jahr 2022 einzuplanen. Die Haushaltsmittel für 2021 sind bereitzustellen.

 


S c h r ö d e r

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungsleistung für die Sanierung bzw. Ausbau der Ettenfelder Straße zu beauftragen. 

2.   Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 385.000,-- € für die Baumaßnahme sind im Haushalt 2021 bereitzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I.    Gesamtkosten der Maßnahme:           852.000,-- €

Gesamtkosten 2021                               385.000,-- €

Gesamtkosten 2022                               467.000,-- €

 

II. davon für den Haushalt 2021 vorgesehen:   385.000,-- €

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 541.10/602.00.01/096021

Investitions-Nr.:

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung

     Gegenüber in Höhe von 639.000,-- 

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung

     und müssen außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur

     Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

III. Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:

Der Betrag ist jährlich wiederkehrend einzuplanen

 Die Gesamtkosten von    852.000,-- € beziehen sich auf die Jahre 2021 und 2022

 Es entstehen jährliche Folgekosten in Höhe von     

 Durch die Maßnahme werden Erträge im Haushalt 2022 erwartet in Höhe von

     639.000,-- €

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I