Betreff
Asphaltsanierung und Neubau eines Radweges "Poggenort / Am Bahnhof", in Settrup
Vorlage
FB 6/025/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Stadt/Samtgemeinde Fürstenau plant die Straßensanierung und die Erstellung eines einseitigen „Gehweges mit freigestellter Radfahrernutzung“ vom Heimathaus bis zur L 72, an der Straße Am Bahnhof / Poggenort im OT Settrup, Fürstenau.

Eine aktuelle Kostenberechnung (07.10.2020) vom beauftragten Ingenieurbüro geht von Baukosten in Höhe von mindestens ca. 389.000,00 € (Kostenberechnung aus Lph 3 – Entwurfsplanung) aus: Asphaltsanierung ca. 247.000,00 €, Radweg ca. 142.000,00 €.

Hinzu kommen noch Projektnebenkosten (Baugrundgutachten, Vermessung, Grunderwerb etc.) und Planungskosten in Höhe von ca. 64.000,00 €. Somit ergeben sich Projektkosten in Höhe von insgesamt ca. 453.000,00 €, die anfänglich je zur Hälfte von der Stadt und der Samtgemeinde zu tragen sind. Im Anschluss an die Ausführung wird der jeweils tatsächliche Kostenbedarf für die Stadt und die Samtgemeinde Fürstenau ermittelt und abgerechnet.

Die Ergebnisse der Analyse aus dem Baugrundgutachten liegen mittlerweile vor und weisen auf großflächig belastete Bodenschichten hin, welche im Zuge einer Sanierung entfernt und entsorgt werden müssen. Zusätzlich wird die gesamte Oberflächenentwässerung neu geregelt werden müssen, da momentan keine gezielte planmäßige Oberflächenentwässerung besteht.

Der zur Abgeltung der Verpflichtungen zur Straßenbaulast und Verkehrssicherung vom Landkreis Osnabrück gezahlte Betrag von 350.000 € reicht für dieses Bauprojekt nicht mehr gänzlich aus, aufgrund der oben genannten und nicht vorhersehbaren Randbedingungen der Planung (Bodenrisiko). Die Mehrkosten in Höhe von 103.000,00 € sind für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen. Ergänzende Mittel stehen aus dem Bereich der Mittel für Ausgleich des Landschaftseingriffes Wind zur Verfügung.

Die Vergabe der Bauleistungen soll noch Ende 2020 erfolgen. Die Ausführung der Bauleistungen entsprechend im 2. Quartal 2021 fertiggestellt werden.

 


T e g e t h o f f

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Mehrkosten in Höhe von 51.500,00 € sind für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme auszuschreiben.
  3. Die Verwaltung wird ermächtigt, vorbehaltlich einer vergaberechtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück, den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Vor der Auftragserteilung sind die Gruppensprecher über die Auftragsvergabe zu informieren.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 226.500,00 €

 

II. davon für den laufenden Haushalt vorgesehen: 175.000,00 

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger / Kostenstelle / Konto: 541.10 / 602.00.01 / 096021

Investitions-Nr.: I20-541-03

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nur teilweise zur Verfügung. Die Mehrkosten in Höhe von 51.500,00 € sind für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen.

 Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung

     gegenüber in Höhe von  175.000,00 €.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I