Die Stadt/Samtgemeinde Fürstenau plant die Straßensanierung und die
Erstellung eines einseitigen „Gehweges mit freigestellter Radfahrernutzung“ vom
Heimathaus bis zur L 72, an der Straße Am Bahnhof / Poggenort im OT Settrup,
Fürstenau.
Eine aktuelle Kostenberechnung (07.10.2020) vom beauftragten
Ingenieurbüro geht von Baukosten in Höhe von mindestens ca. 389.000,00 €
(Kostenberechnung aus Lph 3 – Entwurfsplanung) aus: Asphaltsanierung ca. 247.000,00
€, Radweg ca. 142.000,00 €.
Hinzu kommen noch Projektnebenkosten (Baugrundgutachten, Vermessung,
Grunderwerb etc.) und Planungskosten in Höhe von ca. 64.000,00 €. Somit ergeben
sich Projektkosten in Höhe von insgesamt ca. 453.000,00 €, die anfänglich je
zur Hälfte von der Stadt und der Samtgemeinde zu tragen sind. Im Anschluss an
die Ausführung wird der jeweils tatsächliche Kostenbedarf für die Stadt und die
Samtgemeinde Fürstenau ermittelt und abgerechnet.
Die Ergebnisse der Analyse aus dem Baugrundgutachten liegen mittlerweile
vor und weisen auf großflächig belastete Bodenschichten hin, welche im Zuge
einer Sanierung entfernt und entsorgt werden müssen. Zusätzlich wird die
gesamte Oberflächenentwässerung neu geregelt werden müssen, da momentan keine
gezielte planmäßige Oberflächenentwässerung besteht.
Der zur Abgeltung der Verpflichtungen zur Straßenbaulast und Verkehrssicherung vom Landkreis Osnabrück gezahlte Betrag von 350.000 € reicht für dieses Bauprojekt nicht mehr gänzlich aus, aufgrund der oben genannten und nicht vorhersehbaren Randbedingungen der Planung (Bodenrisiko). Die Mehrkosten in Höhe von 103.000,00 € sind für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen. Ergänzende Mittel stehen aus dem Bereich der Mittel für Ausgleich des Landschaftseingriffes Wind zur Verfügung.
Die Vergabe der Bauleistungen soll noch Ende 2020 erfolgen. Die
Ausführung der Bauleistungen entsprechend im 2. Quartal 2021 fertiggestellt
werden.
T e g e t h o f f |
K o l o s s e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 6 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
- Die Mehrkosten in Höhe von
51.500,00 € sind für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen.
- Die
Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahme auszuschreiben.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, vorbehaltlich einer
vergaberechtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Osnabrück, den Auftrag an den Bieter mit dem
wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen. Vor der Auftragserteilung sind die
Gruppensprecher über die Auftragsvergabe zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
I. Gesamtkosten der
Maßnahme: 226.500,00 €
II. davon für den laufenden
Haushalt vorgesehen: 175.000,00 €
Betroffener Haushaltsbereich
Ergebnishaushalt Finanzhaushalt/Investitionsprogramm
Kostenträger / Kostenstelle /
Konto: 541.10 / 602.00.01 / 096021
Investitions-Nr.: I20-541-03
Die erforderlichen Mittel stehen im lfd.
Haushaltsjahr nur teilweise zur Verfügung. Die Mehrkosten in Höhe von 51.500,00
€ sind für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen.
Den erforderlichen Mitteln stehen
Einzahlungen/Erlöse zur Deckung
gegenüber in Höhe von 175.000,00 €.
M o o r m a n n
Fachdienst I