Betreff
Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 32/015/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Samtgemeinde Fürstenau zahlt Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Feuerwehrkameraden entsprechend der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau vom 14.03.2013.  

 

In der Ortsbrandmeisterarbeitstagung am 06.01.2020 wurde angeregt, die Aufwandsentschädigungen anzupassen und eine Arbeitsgruppe mit der Überarbeitung zu beauftragen.

Die Höhe der aktuellen mtl. Zahlungen haben sich seit 1994 kaum verändert. Mit Satzung vom 27.10.2001 erfolgt eine Neufestsetzung der Aufwandsentschädigungen aufgrund der EURO-Umstellung. Nennenswerte Erhöhungen bzw. Veränderungen haben sich seinerzeit gegenüber den in 1993 festgesetzten Beträgen nicht ergeben. Es wurden nur Rundungsdifferenzen angeglichen. Anschließende Satzungsänderungen erfolgten aufgrund anderer Erfordernisse. So  war zwischenzeitlich aufgrund der Einrichtung einer Atemschutzpflegestelle in Schwagstorf über die  Entschädigungszahlung für die Reinigung und Pflege der Lungenautomaten zu entscheiden. Andere in den Folgejahren vorgenommene Satzungsänderungen betrafen insbesondere den Lohnfortzahlungsanspruch.

Der von der Arbeitsgruppe überarbeitete Änderungsvorschlag wurde in der Ortsbrandmeisterarbeitstagung am 09.07.2020 vorgestellt und beschlossen (siehe Anlage 1). Er erscheint, auch im Vergleich mit entsprechenden Festsetzungen in Nachbarkommunen (siehe Anlage 2), als angemessen.

 

Gemäß den Ausführungen im Feuerwehrbedarfsplan der Samtgemeinde Fürstenau zum Thema „Förderung des Ehrenamtes“ stellen viele Freiwillige Feuerwehren im gesamten Bundesgebiet fest, dass die Mitgliederzahlen sinken. Dennoch muss die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren, trotz oftmals steigender Einsatzzahlen und damit hoher zeitlicher Belastung der Einsatzkräfte, gewährleistet werden. Ziel jeder Feuerwehr muss es sein, die Mitgliederzahl möglichst konstant zu halten oder sogar zu steigern. Der wirkungsvollste Weg, um vorhandene Einsatzkräfte weiterhin zu motivieren, ist es, die Wertschätzung des Ehrenamtes zu erhöhen. Die Wertschätzung für die Ehrenamtlichkeit erfolgt auch über finanzielle Anreize. Hierbei sind insbesondere aktive Mitglieder zu fördern, die eine erhöhte, d.h. über das übliche Maß hinausgehende Einsatzbereitschaft zeigen. Darunter fallen u.a. häufige Einsatzteilnahme, Pflege und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen und Geräten und die Übernahme von verantwortungsvollen Positionen.

Die durch eine Förderung des Ehrenamtes anfallenden Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den sich ergebenden positiven und nachhaltigen Effekten für die Freiwillige Feuerwehr.

 

Von der Verwaltung wurde auf der Grundlage des Beschlusses in der Ortsbrandmeisterarbeitstagung am 09.07.2020 ein Entwurf über die Neufassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau gefertigt. Die sich ergebenden Veränderungen wurden hierbei ergänzend vermerkt (siehe Anlage 3).

 

 

 

 

 


F ö c k e

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegenden Neufassung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Verdienstausfall für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger in der freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau wird zugestimmt. Sie wird als Satzung beschlossen, gleichzeitig die bisherige Satzung vom 14.03.2013 aufgehoben.  

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen entstehen Mehrkosten in Höhe von jährlich rund 15.000 €.  

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I