Betreff
Priorisierung von An- und Umbaumaßnahmen an den Feuerwehrhäusern der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FG 32/014/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 (SG/SGR/01/2020, P. Ö7, S. 3) dem vom Büro Forplan Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H.,  Bonn, erarbeiteten Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans zugestimmt.  Bestandteil des Feuerwehrbedarfsplans ist auch eine Beschreibung der  Feuerwehrhäuser und als weiteres der sich daraus ergebende Handlungsbedarf. Die Beschreibung beinhaltet Mängel und Abweichungen von den gültigen DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften für Feuerwehrhäuser. Neben organisatorischen Maßnahmen, wie bspw. das Umparken von Einsatzfahrzeugen, das Erlassen von Dienstanweisungen und die Markierung von Gefahrenstellen sind teilweise aufwendige An.- und Umbaumaßnahmen an den Feuerwehrhäusern erforderlich.

 

Da Defizite im Unfallschutz mit unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit der Einsatzkräfte schnellstmöglich zu beseitigen sind und daher oberste Priorität haben, wurde die Nachrüstung der Abgasabsauganlagen in den Feuerwehrhäusern bereits teilweise in Auftrag gegeben. Einige Anlagen werden zweckmäßigerweise im Zuge anstehenden Baumaßnahmen nachgerüstet.

Bei routinemäßiger Überprüfung der Hallentore durch eine Fachfirma wurde festgestellt, dass alle kraftbetriebenen Tore nicht mehr den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Eine Ersatzbeschaffung hat aus vorstehenden Gründen ebenfalls oberste Priorität. Die entsprechenden Ausschreibungen laufen daher bereits.

Als weiteres ist nunmehr abzustimmen, welche weiteren Baumaßnahmen hinsichtlich des Umsetzungszeitraumes zu priorisieren sind.  Sie müssen über mehrere Jahre verteilt und nach Abstimmung mit den entsprechenden Planungsabteilungen durchgeführt werden.

 

Von der Verwaltung wurde, unter Berücksichtigung des vom Büro Forplan festgestellten Handlungsbedarfes (Faktor 1 und Anlage 1) und der nachstehend aufgeführten weiteren drei Faktoren eine objektive Betrachtungs- und Herangehensweise für die Priorisierung der An- und Umbaumaßnahmen aufgestellt.

Faktor 2: Es wurde zusätzlich vom hiesigen Bauamt eine Bedarfsfeststellung auf Grundlage des baulichen Zustandes der Feuerwehrhäuser durchgeführt (Anlage 2).

Die Überprüfung des Bauamtes hat ergeben, dass der bauliche Zustand des Feuerwehrhauses Fürstenau nur als befriedigend zu bewerten ist, alle anderen Gebäude hingegen befinden sich in einem guten Zustand. Zum Feuerwehrhaus Vechtel ist zu ergänzen, dass das Dach (asbestbelastet) teilweise undicht ist. Da von den Sportfreunden Vechtel demnächst eine Gebäudesanierung vorgesehen ist, sollten aus Sicht der Verwaltung die dringend erforderlichen Baumaßnahmen (Erneuerung Dach, Alarmeingang) parallel hierzu vorgenommen und daher in der Priorisierungsliste vorgezogen werden.  

Faktor 3 und 4: Daneben wurde die einsatztaktische Bedeutung der Ortsfeuerwehren betrachtet. Hierfür wurden die Funktion der Ortsfeuerwehren und deren Einsatzahlen zu Grunde  gelegt (Anlage 3).

 

Die Gewichtung und Bewertung dieser vier Faktoren bildet die Grundlage für den nachstehenden Priorisierungsvorschlag der Verwaltung:

 

 

 

Das Priorisierungsverfahren bzw. der oben aufgeführte - vorschlag wurde am 02.07.2020 mit dem Samtgemeindekommando abgestimmt. 

 

Neben der Entscheidung über die Priorisierung ist in einem zweiten Schritt zu klären, ob ein Anbau/eine Sanierung oder ein Neubau von Gebäuden erforderlich ist. Dieses ist kurzfristig für das Feuerwehrhaus Fürstenau zu prüfen. Es wird vorgeschlagen, ein Planungsbüro mit der Erarbeitung von Handlungsperspektiven für das Feuerwehrhaus Fürstenau zu beauftragen. 

Für das Feuerwehrhaus Grafeld wird angemerkt, dass nach Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde Veränderungen am Gebäude kaum durchsetzbar sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die ermittelte Priorisierung anzupassen, wenn bestehende bzw. zwischenzeitlich festgestellte tatsächliche Mängel an den Gebäuden dies erforderlich machen oder in den nächsten Jahren der fortgeführte Feuerwehrbedarfsplan zu einer anderen Beurteilung kommt. Alle Maßnahmen sollten frühzeitig angepackt werden. Schon vor Abschluss vorheriger Baumaßnahmen sollten Planungsgrundlagen und Kosten ermittelt werden.

  

 


F ö c k e

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 2

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der von der Verwaltung vorgestellten und mit dem Samtgemeindekommando abgestimmten Priorisierungsliste wird zugestimmt.
  2. Sicherheitsrelevante Arbeiten sind parallel durchzuführen.
  3. Für die Feuerwehr Fürstenau wird ein Planungsbüro mit der Erarbeitung von Handlungsperspektiven beauftragt.
  4. Die Baumaßnahmen am Feuerwehrhaus Vechtel (Erneuerung Dach und Alarmeingang) werden in Ansprache mit der Gemeinde Bippen parallel zu den Baumaßnahmen der Sportfreunde Vechtel durchgeführt.  
  5. In Grafeld sind zusätzlich die Auflagen des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

Die finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht beziffert werden.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I