Im Bebauungsplan Nr. 54 „Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße“ sind zur Erschließung der Grundstücke im Norden zwei Stichstraßen vorgesehen.
Es
ist geplant, diese Straßen bereits in diesem Jahr herzustellen. Zusätzlich
bittet die Kreissparkasse als Eigentümerin der anliegenden Grundstücke um die
Vergabe von Hausnummern für den Verkauf der Grundstücke. Vor diesem Hintergrund
ist es notwednig, die Stichstraßen zu benennen. Die Verwaltung schlägt vor, den
Stichstraßen eigene Namen zu geben, da eine Hausnummervergabe über die
Kranenpohlstraße eine Änderung der Hausnummern für die seit Jahren bestehende
übrige Bebauung entlang der Kranenpohlstraße nach sich ziehen würde.
In der Umgebung der neu entstehenden Straßen sind die vorhandenen Straßen nach Vogelarten benannt. Diese Systematik sollte aus Verwaltungssicht an dieser Stelle fortgeführt werden. Vorgeschlagen wird, den Planweg als Zeisigweg und die Planstraße B als Finkenstraße zu benennen.
S ö h n c h e n |
K o l o s s e r |
T r ü t k e n |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
- Der Planweg innerhalb des Bebauungsplans Nr. 54 der Stadt Fürstenau „Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 2, Flurstück 95/44) erhält die Bezeichnung „Zeisigweg“.
- Die Planstraße B innerhalb des Bebauungsplans Nr. 54 der Stadt Fürstenau „Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 2, Flurstück 95/45) erhält die Bezeichnung „Finkenstraße“.