Betreff
Vergabe von Straßennamen im Baugebiet "Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße" in Fürstenau
Vorlage
FB 5/035/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Bebauungsplan Nr. 54 „Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße“ sind zur Erschließung der Grundstücke im Norden zwei Stichstraßen vorgesehen.

 

 

Es ist geplant, diese Straßen bereits in diesem Jahr herzustellen. Zusätzlich bittet die Kreissparkasse als Eigentümerin der anliegenden Grundstücke um die Vergabe von Hausnummern für den Verkauf der Grundstücke. Vor diesem Hintergrund ist es notwednig, die Stichstraßen zu benennen. Die Verwaltung schlägt vor, den Stichstraßen eigene Namen zu geben, da eine Hausnummervergabe über die Kranenpohlstraße eine Änderung der Hausnummern für die seit Jahren bestehende übrige Bebauung entlang der Kranenpohlstraße nach sich ziehen würde.

 

In der Umgebung der neu entstehenden Straßen sind die vorhandenen Straßen nach Vogelarten benannt. Diese Systematik sollte aus Verwaltungssicht an dieser Stelle fortgeführt werden. Vorgeschlagen wird, den Planweg als Zeisigweg und die Planstraße B als Finkenstraße zu benennen.


S ö h n c h e n

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planweg innerhalb des Bebauungsplans Nr. 54 der Stadt Fürstenau „Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 2, Flurstück 95/44) erhält die Bezeichnung „Zeisigweg“.
  2. Die Planstraße B innerhalb des Bebauungsplans Nr. 54 der Stadt Fürstenau „Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße“ (Gemarkung Fürstenau, Flur 2, Flurstück 95/45) erhält die Bezeichnung „Finkenstraße“.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I