Für das Freibad Fürstenau sind zwei ZILE-Anträge gestellt worden, die in 2020 nicht zum Zuge gekommen sind.
Ein ZILE-Antrag hat in 2020 wenig Aussicht auf Erfolg, da die Fördertöpfe nur begrenzt gefüllt sind.
Es besteht die Möglichkeit, für das Freibad Fürstenau einen Antrag für
das Förderprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen.
Mit diesem Bundesprogramm werden investive
Projekte mit besonderer, insbesondere überregionaler Bedeutung, und mit sehr
hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune sowie für die
Stadtentwicklungspolitik gefördert.
Kommunen haben die Möglichkeit, bis zum
30.10.2020 Projektvorschläge zu unterbreiten. Das Verfahren ist in zwei Phasen
untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der ersten Phase,
beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur
Antragsstellung vorgesehenen Projekte. Die zweite Phase umfasst die eigentliche
Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung. Eine Förderung
ist in Höhe von 45 % der förderfähigen Kosten möglich.
Für den Antrag ist ein Ratsbeschluss zur
Durchführung und Finanzierung der Maßnahme erforderlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, für das Freibad Fürstenau einen Antrag für dieses Förderprogramm zu stellen.
M o o r m a n n |
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T r ü t k e n |
Fachdienst I |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Förderantrag zu stellen.
Bei Bewilligung einer Förderung aus dem
Programm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für das Freibad
Fürstenau wird die Baumaßnahme umgesetzt. Die notwendigen zusätzlichen
Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021/2022 zur Verfügung zu stellen.