Betreff
Förderantrag für das Freibad Fürstenau
Vorlage
FB 1/015/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Für das Freibad Fürstenau sind zwei ZILE-Anträge gestellt worden, die in 2020 nicht zum Zuge gekommen sind.

 

Ein ZILE-Antrag hat in 2020 wenig Aussicht auf Erfolg, da die Fördertöpfe nur begrenzt gefüllt sind.

 

Es besteht die Möglichkeit, für das Freibad Fürstenau einen Antrag für das  Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen.

Mit diesem Bundesprogramm werden investive Projekte mit besonderer, insbesondere überregionaler Bedeutung, und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklungspolitik gefördert.

Kommunen haben die Möglichkeit, bis zum 30.10.2020 Projektvorschläge zu unterbreiten. Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der ersten Phase, beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragsstellung vorgesehenen Projekte. Die zweite Phase umfasst die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung. Eine Förderung ist in Höhe von 45 % der förderfähigen Kosten möglich.

Für den Antrag ist ein Ratsbeschluss zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme erforderlich.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für das Freibad Fürstenau einen Antrag für dieses Förderprogramm zu stellen.

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen.

Bei Bewilligung einer Förderung aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für das Freibad Fürstenau wird die Baumaßnahme umgesetzt. Die notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021/2022 zur Verfügung zu stellen.