Betreff
Förderanträge für den Ersatzbau der Benedikt-Turnhalle
Vorlage
FB 1/012/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Für den Ersatzbau der Benedikt-Turnhalle ist in 2020 ein Antrag auf Bezuschussung nach dem 100 Mio. € Sportstättensanierungsprogramm gestellt worden. In der diesjährigen Förderung ist die Samtgemeinde Fürstenau nicht zum Zuge gekommen. Das Ministerium für Inneres und Sport hat in 2020 bei den Sporthallen nur Sanierungen bezuschusst.

 

Als weitere mögliche Förderprogramme für einen Ersatzbau sind folgende Programme durch das Land und den Bund aufgelegt worden:

 

  1. Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“

Bei diesem niedersächsischen Förderprogramm handelt es sich um einen ergänzenden Baustein zur Städtebauförderung mit einem Umfang von 17 Millionen Euro.

Die Verwaltung ist durch den Samtgemeindeausschuss mit der Antragstellung für dieses Programm beauftragt worden. Die Antragstellung ist bis zum 11. September 2020 zu erfolgen. Für den Antrag ist ein Ratsbeschluss zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, eine Förderung bis zu 90 % der förderfähigen Kosten zu erhalten.

 

  1. Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Mit diesem Bundesprogramm werden investive Projekte mit besonderer, insbesondere überregionaler Bedeutung, und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklungspolitik gefördert.

Kommunen haben die Möglichkeit, bis zum 30.10.2020 Projektvorschläge zu unterbreiten. Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der ersten Phase, beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragsstellung vorgesehenen Projekte. Die zweite Phase umfasst die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung. Eine Förderung ist in Höhe von 45 % der förderfähigen Kosten möglich.

Für den Antrag ist ein Ratsbeschluss zur Durchführung und Finanzierung der Maßnahme erforderlich.

 

 


M o o r m a n n

 

T r ü t k e n

Fachdienst I

 

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Bei Bewilligung einer Förderung aus dem Programm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für den Ersatzbau der Benedikt-Turnhalle wird die Baumaßnahme umgesetzt. Die Haushaltsmittel stehen dafür zur Verfügung.
  2. Bei Bewilligung einer Förderung aus dem Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für den Ersatzbau der Benedikt-Turnhalle wird die Baumaßnahme umgesetzt. Die notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen.