Betreff
Antrag Hollensteder Dorfgemeinschaft e.V. auf Kostenübernahme für die Umgestaltung der Standfläche der Glas- und Kleidercontainer
Vorlage
FG 40/011/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Hollensteder Dorfgemeinschaft e.V. (HDG) möchte die Standfläche der Altglas- und Altkleidercontainer auf ihrem Grundstück  umgestalten. Die geplanten Arbeiten hat die HDG mit anliegenden Schreiben vom 03.08.2020 näher beschrieben. Die voraussichtlichen Kosten werden auf rd. 3.300 € beziffert.

 

Mit der Neugestaltung würde das Ortsbild verschönert und ein zentraler Stellplatz für die Altglas- und Altkleidercontainer gesichert werden. Die Stellplätze von diesen Containern werden von Eigentümern der Stellflächen und Anwohnern kritisch gesehen, so dass es manchmal schwer ist, Flächen hierfür zu finden. Das Ansinnen der HDG ist also durchaus positiv zu bewerten.

 

Das Angebot seitens der Stadtverwaltung 1.000 € für die Maßnahme bereitzustellen, wurde von der HDG als nicht ausreichend angesehen. Außer der Arbeitsleistung möchte die HDG keine Kosten tragen.

 

Nach den Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Verbänden der Stadt Fürstenau aus dem Jahr 2018 sind Investitionszuschüsse für den Neubau und die Modernisierung von Gebäuden und Sportanlagen möglich. Generell beträgt die Förderung 10 % der Gesamtkosten. Zu den Gesamtkosten zählen nicht die Eigenleistungen der Vereine. Eine Abweichung kann im Einzelfall bei Maßnahmen von besonderer Bedeutung in Betracht kommen.


K l a u s i n g

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 4

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Keiner.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Ergebnishaushalt           Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Kostenträger 421.01 / Kostenstelle 401.00.01 / Konto 004801

Investitions-Nr.: IFü-421-01

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr zur Verfügung.

 Den erforderlichen Mitteln stehen Einzahlungen/Erlöse zur Deckung

     gegenüber in Höhe von   

 Die erforderlichen Mittel stehen im lfd. Haushaltsjahr nicht zur Verfügung

     und müssen außer-/überplanmäßig bereitgestellt werden (Ausführungen zur

     Deckung sind der Begründung zu entnehmen).

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I