Betreff
Innenbereichssatzung Amselweg/Lerchenweg gem. § 34 Abs. 4 BauGB
Vorlage
FB 5/029/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 28.01.2020 beschlossen, eine Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich am Amselweg und Umgebung aufzustellen. Auf der Grundlage des Entwurfs ist eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in analoger Anwendung der §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4 Abs. 2 BauGB  durchzuführen.

 

Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Fürstenau nördlich der Kiwittstraße und westlich der Ettenfelder Straße im Bereich des Amselweges und umfasst eine Größe von 2,26 ha.

 

Die Stadt Fürstenau beabsichtigt, mittels städtebaulicher Satzung im Bereich des Amselweges die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen (Klarstellungssatzung). Darüber hinaus werden einzelne Außenbereichsflächen, die durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind, in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen (Einbeziehungssatzung).

 

In Ausführung des obigen Beschlusses fand die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.06.2020 bis einschließlich 07.08 2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit schreiben vom 03.06.2020 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen steht digital zwecks Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung.

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Das Ergebnis zu den o. a. Beteiligungsverfahren wird in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Die Innenbereichssatzung „Amselweg“ –Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung- einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I