Betreff
Vorzeitige Entlassung des stellv. Ortsbrandmeisters Holger Wissmann aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
Vorlage
FG 32/013/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der stellv. Ortsbrandmeister von Bippen, Holger Wissmann, hat mit Schreiben vom 10.08.2020 mitgeteilt, dass er seine Funktion als stellv. Ortsbrandmeister der freiwilligen Feuerwehr Bippen in Zukunft nicht mehr wahrnehmen kann und seinen Amt zur Verfügung gestellt. Er hat erklärt, dass er zum 31.12.2020 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen werden möchte. Seine Amtszeit würde erst am 10.11.2023 enden.

 

Er hat gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG). i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts für Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz) einen Rechtsanspruch auf die Entlassung zum beantragten Zeitpunkt.   


F ö c k e

W a g e n e r

T r ü t k e n

Fachbereich 2

Fachdienst

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Herr Holger Wissmann wird mit Wirkung vom 31.12.2020 aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als stellv. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bippen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Fürstenau entlassen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I