Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen
Bebauungsplan Nr. 15 "Hartkestraße", 2. Änderung, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/028/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 15 „Hartkestraße“ insofern zu ändern, als für die Spielplatzfläche eine Wohnbaufläche festgesetzt wird.

 

Die Stadt Fürstenau beabsichtigt, den zwischen der Filmer-Lange-Straße und der Hartkestraße im Bebauungsplan Nr. 15 „Hartkestraße“ festgesetzten Spielplatz zu überplanen. Die Fläche ist aktuell ungenutzt und liegt brach. Es gibt konkrete Planungen, das Grundstück für Wohnbebauung zu nutzen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 15, 2. Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da das Vorhaben der wohnbaulichen Nachnutzung der brachliegenden Spielplatzfläche dient. Es ist damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1  BauGB zu qualifizieren. Ferner wird die Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet. Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 qm keine Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.

 

Das Plangebiet befindet sich rund 800 m nordwestlich der Fürstenauer Innenstadt an der „Filmer-Lange-Straße“ und hat eine Größe von 600 qm.

 

Auf der Grundlage des Entwurfs wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.05.2020 bis einschließlich 03.07.2020 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 30.04.2020 um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis einschließlich aller Planunterlagen steht digital zwecks Prüfung und Beratung zum Satzungsbeschluss zur Verfügung.

 

Auf Wunsch werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.

 

Das Ergebnis zu den o. a. Beteiligungsverfahren wird in der Sitzung vorgestellt und eingehend erläutert.

 

 

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 15 „Hartkestraße“, 2. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten werden vom Antragsteller übernommen.

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I