Bebauungsplan Nr. 15 "Hartkestraße", 2. Änderung, Stadt Fürstenau
Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner
Sitzung am 03.12.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 15 „Hartkestraße“
insofern zu ändern, als für die Spielplatzfläche eine Wohnbaufläche festgesetzt
wird.
Die Stadt Fürstenau beabsichtigt, den
zwischen der Filmer-Lange-Straße und der Hartkestraße im Bebauungsplan Nr. 15
„Hartkestraße“ festgesetzten Spielplatz zu überplanen. Die Fläche ist aktuell
ungenutzt und liegt brach. Es gibt konkrete Planungen, das Grundstück für
Wohnbebauung zu nutzen.
Der Bebauungsplan Nr. 15, 2. Änderung wird
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt, da das Vorhaben der
wohnbaulichen Nachnutzung der brachliegenden Spielplatzfläche dient. Es ist
damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB zu qualifizieren. Ferner wird die
Zulässigkeit eines UVP-pflichtigen Vorhabens weder vorbereitet noch begründet.
Außerdem sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten und es bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes oder eines
Europäischen Vogelschutzgebietes. Für Bebauungspläne der Innenentwicklung
besteht bei einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 qm keine
Pflicht zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.
Das Plangebiet befindet sich rund 800 m
nordwestlich der Fürstenauer Innenstadt an der „Filmer-Lange-Straße“ und hat
eine Größe von 600 qm.
Auf der Grundlage des Entwurfs wurde die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.05.2020 bis
einschließlich 03.07.2020 durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 30.04.2020
um Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist gebeten.
Die
eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsergebnis
einschließlich aller Planunterlagen steht digital zwecks Prüfung und Beratung
zum Satzungsbeschluss zur Verfügung.
Auf Wunsch
werden die Planunterlagen auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Das Ergebnis
zu den o. a. Beteiligungsverfahren wird in der Sitzung vorgestellt und
eingehend erläutert.
K o l o s s e r |
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T r ü t k e n |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
1. Den dargelegten Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 15 „Hartkestraße“, 2. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zum Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten werden vom Antragsteller übernommen.
M o o r m a n n
Fachdienst I