Betreff
1. Änderung der Modernisierungsrichtlinie der Stadt Fürstenau für das Sanierungsgebiet "Attraktive Innenstadt"
Vorlage
FB 5/027/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit Beginn des Programmjahres 2020 zur Städtebauförderung trat von Seiten des Bundes eine Umstrukturierung der Programmlandschaft in Kraft. Für das Sanierungsgebiet „Attraktive Innenstadt“ ergibt sich daraus, dass zum 01.01.2020 das bisherige Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in das neue Programm „Lebendige Zentren“ formell überführt wurde.

 

Im Sinne der vom Bund angestrebten Flexibilisierung hat diese Überführung wiederum auch Auswirkungen auf die Maßnahmen, welche im Rahmen der Städtebauförderung als förderfähig angesehen werden können. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang der Sachverhalt, dass bislang ausschließlich bauliche Maßnahmen an den Gebäuden förderfähig waren, die von Seiten des Fördergebers als erhaltenswert und ortsbildprägend anerkannt wurden. Eine entsprechende Formulierung ist seinerzeit auch in die bestehende Modernisierungsrichtlinie für das Sanierungsgebiet aufgenommen worden, die nun allerdings mit der Überführung in das neue Programm entfällt.

 

Insofern wird empfohlen, die Modernisierungsrichtlinie insofern anzupassen, dass zukünftig auch eine Förderung von privaten Gebäuden und Grundstücke möglich ist, die bisher der Einschränkung (ortsbildprägendes Gebäude) unterworfen waren.

 

Förderungsfähig bleiben dabei weiterhin nur solche Maßnahmen, die in Übereinstimmung mit den städtebaulichen und baulichen Anforderungen und Zielen zur Erhaltung, Pflege, Instandhaltung und Entwicklung im Fördergebiet stehen.

 

Städtebauförderung erfolgt grundsätzlich nachrangig nach anderen Fördermöglichkeiten. Es können grundsätzlich nur unrentierliche Kosten gefördert werden.

 

Die überarbeitete Modernisierungsrichtlinie steht digital zur Verfügung.

 

 

 

 


K o l o s s e r

 

T r ü t k e n

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderung der Modernisierungsrichtlinie der Stadt Fürstenau für das Sanierungsgebiet „Attraktive Innenstadt“ über die Gewährung von Fördermittel für Maßnahmen an privaten Gebäuden wird beschlossen.

Die geänderte Modernisierungsrichtlinie tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 Nein

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I