Betreff
Modernisierung des Freibades Bippen - Entwurfsplanung
Vorlage
FG 65/020/2020
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Für die Modernisierung des Freibades Bippen wurden über die ZILE-Richtlinie Fördergelder bewilligt. Ein Planungsbüro wurde beauftragt und eine erste Entwurfsplanung erstellt. Die Planung wird in der Sitzung vorgestellt. Vorab einige Details zur Planung:

 

Für die Kleinkinder wurde ein Vorschlag erarbeitet, der eine Wasserspiellandschaft statt eines Beckens vorsieht. Es sollen interaktive Wasserspielgeräte aufgestellt werden, die mit dem Beckenwasser gespeist werden. Diese Variante ist günstiger als ein Kleinkinderbecken mit separater Wasseraufbereitung und sicherer, da so im Kleinkindbereich kein Ertrinken möglich ist. Zudem wäre diese Spiellandschaft ein attraktives Alleinstellungsmerkmal im Vergleich zu anderen Bädern im Umkreis. Die eingesparten Kosten in diesem Bereich sollen zur Optimierung des Mehrzweckbeckens verwendet werden.

 

Ein weiterer Punkt, über den zu entscheiden ist, ist die Sanierung bzw. der Abriss und Neubau der Gebäude. Die bestehenden Gebäude sind zum größten Teil abgängig und marode. Zudem werden die Bauarbeiten an Becken und Technik durch die beengte Situation zwischen den Gebäuden erheblich erschwert. Für den Bauablauf wäre es optimal, die maroden Gebäudeteile abzubrechen und nach Sanierung des Beckens und der Technik neu zu errichten. Ein barrierefreier Zugang zum Bad ist aktuell nicht vorhanden und bei der bestehenden Gebäudesituation schwierig umzusetzen.

 

Die Gebäude und die Zugangssituation wurden in der Entwurfsplanung vom Planer mit betrachtet, so dass schlüssige Gesamtkonzepte für das Freibad Bippen entwickelt wurden, deren Ziel es ist, ein zukunftsfähiges Bad zu erhalten.


K a m o t z k e

K o l o s s e r

T r ü t k e n

Fachbereich 6

Fachdienst III

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der vorgestellten Variante 2 zur Entwurfsplanung für Becken, Technik, Gebäude und Außenanlagen wird zugestimmt. Der Bauantrag ist entsprechend zu stellen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 Ja

 

I. Gesamtkosten der Maßnahme: 2.000.000 € netto, 2.380.000 € brutto

 

II. davon für den laufenden Haushalt 2020 vorgesehen: 500.000 € brutto

 

Betroffener Haushaltsbereich

 Finanzhaushalt/Investitionsprogramm

Investitions-Nr.: I19-424-02

 Es stehen ZILE-Mittel in Höhe von 422.479,47 € zur Verfügung.

 

 

III. Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung:

 Die Gesamtkosten von 2.380.000 € beziehen sich auf die Jahre 2020-2021.

 

 

 

M o o r m a n n

Fachdienst I