Mit Beschluss des
Samtgemeinderates vom 25.06.2020 (FB 4/009/2020) ist die Verwaltung beauftragt
worden, die Baumaßnahme am Kinderzentrum Fürstenau
entsprechend dem vorgestellten Entwurf durchzuführen. Die erforderlichen
Haushaltsmittel in Höhe von 250.000 € in der Ausgabe und 180.000 € in der
Einnahme sind im Produkt 365.00 überplanmäßig zur Verfügung gestellt worden.
Zugrunde gelegt worden sind dazu Baukosten von 250.000 €, so dass nach Abzug der Förderung aus RAT-Mitteln (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den weiteren Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren) von 180.000 € als Eigenanteil der Samtgemeinde Fürstenau demnach 70.000 € geplant worden sind.
Nach der jetzt vorliegenden Baukostenberechnung des Ingenieurbüros Schröder sind für den Anbau Kosten in Höhe von 399.000 € zu berücksichtigen. Nach Abzug der Förderung von 180.000 € verbleibt somit ein Restbetrag von 219.000 €.
Daher sind weitere Mittel in Höhe von 149.000 € erforderlich. Diese Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 zusätzlich zur Verfügung zu stellen.
Die Ausschreibung der Gewerke soll umgehend erfolgen, damit eine Inbetriebnahme der Krippengruppe zum Sommer 2021 erfolgen kann.
M o o r m a n n |
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T r ü t k e n |
Fachdienst I |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Für den Krippenanbau am Kinderzentrum Fürstenau werden zusätzlich 149.000 € im Haushaltjahr 2021 bereit gestellt. Der überplanmäßigen Ausgabe wird zugestimmt.