Der Heimatverein Bippen möchte auf dem
Gemeindegrundstück, Gemarkung Bippen, Flur 6, Flurstück 19/19 (sh. Anlage) ein
Kleingebäude im Sinne eines Backhauses am Heimathaus errichten.
Die Gemeinde Bippen ist Eigentümerin des
Grundstückes auf dem auch das Heimathaus an der Hauptstraße 12 steht. Die
geplanten Baukosten hierfür liegen bei ca. 75.000 €. Der Verein
beabsichtigt die Gesamtfinanzierung mit Spenden, Zuschüssen, Eigenleistung und
Eigenmittel zu realisieren. Eine entsprechende Genehmigung des geplanten
kleinen Fachwerkgebäudes durch den Landkreis Osnabrück als
Baugenehmigungsbehörde liegt vor.
Rein städtebaulich wird sich der hier
geplante Neubau in das Gesamtensemble der innerörtlichen Lage mit dem
Fachwerk-Heimathaus sehr gut harmonisch eingliedern. Aus Sicht der Gemeinde
Bippen ist es begrüßenswert, wenn hier ein weiteres ortsbildprägendes Bauwerk
entsteht und der Heimatverein mit diesem Gebäude auch die zusätzlichen
räumlichen Ressourcen für den Betrieb des Heimatvereins vor Ort vorhalten kann.
Im derzeitigen Heimathaus sind keine Möglichkeiten gegeben, Rasenmäher und
weitere Gerätschaften etc. abzustellen, so dass auch hiermit eine entsprechende
Möglichkeit der Gesamtbewirtschaftung sichergestellt werden kann.
Mit der Zustimmung der Bebauung des
Grundstücks liegt keine gemeindliche Zusicherung der Förderung und
Bezuschussung vor.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bippen stimmt dem Bau eines Gebäudes auf dem Gemeindegrundstück neben dem Heimathaus als Grundstückseigentümerin zu.