Betreff
Antrag des Heimatvereins Bippen zur Nutzung der Gemeindefläche in der Gemarkung Bippen, Flur 6, Flurstück 19/19
Vorlage
BIP/041/2020
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Heimatverein Bippen möchte auf dem Gemeindegrundstück, Gemarkung Bippen, Flur 6, Flurstück 19/19 (sh. Anlage) ein Kleingebäude im Sinne eines Backhauses am Heimathaus errichten.

 

Die Gemeinde Bippen ist Eigentümerin des Grundstückes auf dem auch das Heimathaus an der Hauptstraße 12 steht. Die geplanten Baukosten hierfür liegen bei ca. 75.000 €. Der Verein beabsichtigt die Gesamtfinanzierung mit Spenden, Zuschüssen, Eigenleistung und Eigenmittel zu realisieren. Eine entsprechende Genehmigung des geplanten kleinen Fachwerkgebäudes durch den Landkreis Osnabrück als Baugenehmigungsbehörde liegt vor.

 

Rein städtebaulich wird sich der hier geplante Neubau in das Gesamtensemble der innerörtlichen Lage mit dem Fachwerk-Heimathaus sehr gut harmonisch eingliedern. Aus Sicht der Gemeinde Bippen ist es begrüßenswert, wenn hier ein weiteres ortsbildprägendes Bauwerk entsteht und der Heimatverein mit diesem Gebäude auch die zusätzlichen räumlichen Ressourcen für den Betrieb des Heimatvereins vor Ort vorhalten kann. Im derzeitigen Heimathaus sind keine Möglichkeiten gegeben, Rasenmäher und weitere Gerätschaften etc. abzustellen, so dass auch hiermit eine entsprechende Möglichkeit der Gesamtbewirtschaftung sichergestellt werden kann.

 

Mit der Zustimmung der Bebauung des Grundstücks liegt keine gemeindliche Zusicherung der Förderung und Bezuschussung vor.  


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bippen stimmt dem Bau eines Gebäudes auf dem Gemeindegrundstück neben dem Heimathaus als Grundstückseigentümerin zu.